Beschlussvorlage - BV/12/24/066

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Jede Gemeinde gibt sich nach § 22 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zur Regelung ihrer inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung.

 

Aufgrund der Neufassung der KV M-V ist eine Anpassung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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