Beschlussvorlage - BV/04/24/035
Grunddaten
- Betreff:
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Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2024/2025 der Gemeinde Kalkhorst
Hier - Änderung des § 5 Hebesätze –
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Gabriele Habenstein
- Verfasser/Antragsteller:
- Habenstein, Gabriele
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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06.06.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz muss ein Beschluss über eine Änderung des Hebesatzes grundsätzlich bis zum 30.06. eines Kalenderjahres gefasst sein. Um Verluste für die Gemeinde Kalkhorst zu vermeiden, ist es dringend notwendig den Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2024/2025 der Gemeinde Kalkhorst – hier zur Änderung der Grundsteuerhebesätze - zu beschließen.
Auf Grund der Beitragssteigerung im HHJ 2023 des Wasser- und Bodenverbandes ist eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 in der Gemeindevertretersitzung am 16.05.2023 erfolgt. Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden wie folgt geändert:
HHS 2023 1. NT HHS 2023
Grundsteuer A 506 % 561 %
Grundsteuer B 390 % 404 %
Durch einen Übertragungsfehler wurden irrtümlicherweise die Hebesätze aus der Haushaltssatzung 2023 in die Hauhaltsatzung 2024/2025 der Gemeinde Kalkhorst übernommen. Richtigerweise hätten die Hebesätze der Grundsteuer A und B aus der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 übernommen werden müssen, da sich am Sachverhalt zum Beschluss vom 16.05.2023 nichts geändert hat.
Mit dem Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2024/2025 der Gemeinde Kalkhorst sind die Hebesätze lt. Beschluss vom 16.05.2023 wie folgt zu korrigieren, um Mindereinnahmen zu verhindern.
bisher auf
Grundsteuer A 506 % 561 %
Grundsteuer B 390 % 404 %
Finanz. Auswirkung
In den Planansätzen für die Haushaltsplanung 2024/2025 wurde die Anpassung der Grundsteuerhebesätze berücksichtigt.
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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282 kB
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