Beschlussvorlage - BV/04/24/035

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz muss ein Beschluss über eine Änderung des Hebesatzes grundsätzlich bis zum 30.06. eines Kalenderjahres gefasst sein. Um Verluste für die Gemeinde Kalkhorst zu vermeiden, ist es dringend notwendig den Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2024/2025 der Gemeinde Kalkhorst – hier zur Änderung der Grundsteuerhebesätze - zu beschließen.

 

Auf Grund der Beitragssteigerung im HHJ 2023 des Wasser- und Bodenverbandes ist eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 in der Gemeindevertretersitzung am 16.05.2023 erfolgt. Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden wie folgt geändert:

   HHS 2023   1. NT HHS 2023

Grundsteuer A  506 %   561 %

Grundsteuer B   390 %   404 %

 

Durch einen Übertragungsfehler wurden irrtümlicherweise die Hebesätze aus der Haushaltssatzung 2023 in die Hauhaltsatzung 2024/2025 der Gemeinde Kalkhorst übernommen. Richtigerweise hätten die Hebesätze der Grundsteuer A und B aus der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 übernommen werden müssen, da sich am Sachverhalt zum Beschluss vom 16.05.2023 nichts geändert hat.

 

Mit dem Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2024/2025 der Gemeinde Kalkhorst sind die Hebesätze lt. Beschluss vom 16.05.2023 wie folgt zu korrigieren, um Mindereinnahmen zu verhindern.

   bisher    auf

Grundsteuer A  506 %   561 %

Grundsteuer B   390 %   404 %

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt mit der Ergänzung zur Haushaltssatzung 2024/2025 der Gemeinde Kalkhorst die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer der Gemeinde Kalkhorst mit folgenden Hebesätzen:

 

Grundsteuer A 561 % und Grundsteuer B 404 %.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

In den Planansätzen für die Haushaltsplanung 2024/2025 wurde die Anpassung der Grundsteuerhebesätze berücksichtigt.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...