Beschlussvorlage - BV/04/24/032

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Zuge der 4. Änderung der Entgeltordnung wurde der Punkt 3.2. nicht berücksichtigt. Aus diesem Grunde wird eine 5. Änderung angestrebt um auch hier den gestiegenen Unterhaltungskosten der Gemeinde gerecht zu werden.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die 5. Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Kalkhorst über die Erhebung von Benutzungsentgelt für gemeindeeigene Einrichtung mit der folgenden Änderung:

- 3.2 Gemeinnützige Vereine haben für die Nutzung des Kulturhauses Warnkenhagen ein Entgelt in Höhe von 125,00 Euro zu bezahlen. 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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