Beschlussvorlage - BV/05/24/026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenkirchen plant den Kinderspielplatz in Groß Walmstorf zu verlegen.

Der alte Spielplatz soll teilweise demontiert werden und an dem neuen Standort am Ortseingang, aus Hohenkirchen kommend wieder aufgestellt werden. Die Gemeinde ist bereits Eigentümer des Grundstücks.

Zusätzlich zu den alten Geräten, sollen einige neue angeschafft werden, wie zum Beispiel Klettergerüste, eine neue Tischtennisplatte, sowie ein Grillplatz und ein Lümmel- und Debattierplatz. Für die Finanzierung wurden bereits Mittel in den Haushalt der Gemeinde eingeplant. Ergänzend hierzu wurden Fördermittel beim StALU beantragt, welche auch bewilligt wurden.

Die gesamtkosten des Baus belaufen sich auf ca. 24.000,00€, 12.500,00€ werden durch Fördermittel gedeckt. Somit beläuft sich der Eigenanteil auf 11.500,00€     

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Eine Außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 12.500,00€
  2. Die Verlegung des Spielplatzes auf das Flurstück Gemarkung Groß Walmstorf, Flur 1, Flurstück 17/1
  3. Die Ausschreibung, Beschaffung und Aufbau der Spielgeräte beim wirtschaftlichsten Anbieter

   

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Finanz. Auswirkung

11.500,00€

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 36601/0739

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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