Beschlussvorlage - BV/05/24/027

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Gramkow hat 1994 für den Umbau der Kita in Beckerwitz einen Kredit in Höhe von 500.000 DM aufgenommen.

Die aktuelle Zinsbindungsfrist von 10 Jahren endet zum 30.07.2024. Die Restschuld in Höhe von 32.032,79 EUR muss umgeschuldet werden.

 

Die jährliche Zins- und Tilgungsbelastung beträgt derzeit bei einem Zinssatz von 1,82 % p. a. und einem Tilgungssatz von 7,34 % p. a. zzgl. durch die Tilgung ersparte Zinsen 14.998,44 EUR.

Zur Beschlussfassung werden Angebote mit einer Zinsbindungsfrist von einem Jahr, 3 Jahren und bei einer jährlichen finanziellen Zins- und Tilgungsbelastung von 15.000 EUR p. a. vorliegen. Das Darlehen soll nach Ablauf der Zinsbindungsfrist endgetilgt sein.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Kreditumschuldung in Höhe von 32.032,79 EUR bei der ……….. zum 01.08.2024 mit einem Zinssatz von …… % und einem Tilgungssatz von …….% .

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 61201-31512100 u. 61201-57511000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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