Beschlussvorlage - BV/02/24/056
Grunddaten
- Betreff:
-
Parks im Rahmen der grünen Pfade, hier: Grundsatzbeschluss zur Beantragung von Fördermitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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21.05.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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27.05.2024
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Sachverhalt
Auf der Sitzung des Hauptausschusses am 13.05.2024 wurde der Vorschlag für folgende Vorhaben eingebracht:
- Nachpflanzung Blutpflaumen Schloßstraße
Die Neu-/ Ersatzpflanzung der Blutpflaumenallee in der Schloßstrasse ist von der Stadtvertretung bereits beschlossen worden.
- Wiesenweg Baumreihe und Unterpflanzung
Der Verbindungsweg von der Boltenhagener Strasse in den Thurow ist sowohl für die Bürger, als auch für die Touristen ein sehr frequentierter, jedoch momentan noch ungeordneter Bereich. Hier könnte durch landschaftsplanerische Maßnahmen eine erhebliche Aufwertung erfolgen.
- Einrichtung von Picoparks (Fiekenteich, Anlagen in der Schloßstraße, Einfahrt Lindenring (von der Wismarschenstraße aus), Dorfplätze Arpshagen, Grundshagen und Niederklütz, Lindenring Wohnumfeldverbesserung Flurstück 107, ehemalige Festwiese hinter dem LIDL)
Bereits im Jahr 2016 hat sich der WTU mit der Erarbeitung eines Konzeptes für ein die Stadt überziehendes Netz von kleinen Parks/ Aufenthaltsorten beschäftigt.
Es wurden mögliche Standorte auf ihre Eignung hin untersucht und die Größe, sowie die Eigentumsverhältnisse geklärt.
In den folgenden Jahren ist ein Konzept Grüne Pfade erarbeitet und im Jahr 2023 von der Stadtvertretung beschlossen worden.
Nunmehr sollen diese beiden Arbeitsschwerpunkte zusammengebracht werden. Auf Grund der schwierigen Haushaltslage der Stadt ist eine Umsetzung ohne den Einsatz von Fördermitteln aus heutiger Sicht nicht absehbar.
Mögliche Förderung:
Über das KfW-Zuschussprogramm 444 Natürlicher Klimaschutz in Kommunen besteht für die Maßnahmen zu 1.-3. eine sehr attraktive Förder- und damit Umsetzungsmöglichkeit.
Das Zuschussprogramm dient der Förderung von Maßnahmen zur Schaffung eines natürlichen Klimaschutzes in Siedlungsgebieten. Damit soll die Förderung zur Umsetzung des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) der Bundesregierung beitragen. Die Zuschüsse werden aus Mitteln des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ zur Verfügung gestellt.
Für finanzschwache Kommunen beträgt die Förderquote 90 % (reguläre Förderquote: 80 %).
Es werden Maßnahmen aus folgenden Bereichen gefördert:
A - Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement
B - Pflanzung von Bäumen Hier passen die vorgeschlagenen Maßnahmen 1. und 2.
C - Schaffung von Naturoasen Hier passen Maßnahmen aus 3.
Für die Vorbereitung der Antragstellung ist die Unterstützung durch einen Fachplaner notwendig (Umfang der Maßnahmen, möglichst konkrete Kostenschätzung, da eine Aufstockung der Fördermittel im Nachhinein nicht möglich ist).
Eine Kostenschätzung für die Leistung zur Unterstützung bei der Antragstellung wird bis zur Sitzung des WTU, spätestens bis zur GV nachgereicht.
Im Haushalt sind 20.000,00 € für die Blutpflaumen eingestellt.
Weitere Mittel müssten dann in den Haushalt 2025 eingestellt werden.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt
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die Beantragung von Fördermitteln für die Vorhaben:
- Nachpflanzung Blutpflaumen Schloßstraße
- Wiesenweg Baumreihe und Unterpflanzung
- Einrichtung von Picoparks (Fiekenteich, Anlagen in der Schloßstraße, Einfahrt Lindenring (von der Wismarschen Straße aus), Dorfplätze Arpshagen, Grundshagen und Niederklütz, Lindenring Wohnumfeldverbesserung Flurstück 107, ehemalige Festwiese hinter dem LIDL)
- die Unterstützung der Antragstellung durch ein Planungsbüro, da eine zügige Antragstellung durch die Verwaltung resourcenbedingt nicht zu leisten ist. Vergabevorschriften sind einzuhalten.
- durch die Verwaltung prüfen zu lassen, ob weitere Projekte vorliegen, für die eine Zuwendung über das KFW-Zuschaussprogramm 444 beantragt werden könnte.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Kosten für Unterstützung bei der Stellung der Fördermittelanträge
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
x |
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54101 52338002 (20.000,00 €) |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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264,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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207 kB
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