Beschlussvorlage - BV/02/24/055
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe eines Straßennamens im B-Plangebiet Nr. 27 - Ferienhausgebiet Wohlenberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Arne Longerich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Klütz
|
Entscheidung
|
|
|
27.05.2024
|
Sachverhalt
Die LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LGE) stellt den Antrag, im B-Plan Nr. 27 „Ferienhausgebiet Wohlenberg“ die Planstraße mit einen Straßennamen zu benennen.
Gemäß § 51 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) können Gemeinden Straßen Namen vergeben. Die Straßennamen ermöglichen in Verbindung mit den Hausnummern eine eindeutige Zuordnung der Grundstücke.
Für die Straßennamensvergaben im B-Plan Nr. 27 „ Ferienhausgebiet Wohlenberg“ der Stadt Klütz liegen folgende Straßennamensvorschläge von der LGE vor:
- Am Ostseestrand
- Ostseehöhe
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
|
|
|
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
|
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
unvorhergesehen und |
|
unabweisbar und |
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
Deckung gesichert durch |
|
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
x |
Keine finanziellen Auswirkungen. |