Beschlussvorlage - BV/02/24/054

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Klütz beabsichtigt, in der Ortslage Grundshagen einen neuen Spielplatz zu errichten. Für dieses Vorhaben wurden seitens der Verwaltung Fördermittel beantragt. Diese wurden nun bewilligt. Dementsprechend muss nun eine Außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 8.497,60€ beschlossen werden.

Geplant ist der Bau von einer Schaukel, einem Mülleimer, zwei Federwippern, einem Klettergerüst und Sitzgelegenheiten. Daraus resultiert ein Gesamtvolumen der Anschaffung von ca. 11.000,00€. Der Aufbau kann durch den Bauhof realisiert werden. Der Standort soll eine Stadteigene Grünfläche sein (siehe Lageplan).

   

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Eine Außerplanmäßige Einnahme von Fördermitteln in Höhe von 8,497,60€
  2. Die Beschaffung von Spielgeräten für den geplanten Spielplatz in Grundshagen beim wirtschaftlichsten Anbieter

   

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Finanz. Auswirkung

1.500,00€

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 36601/0739

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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