Beschlussvorlage - BV/02/24/053

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Stadt Klütz hatte den Antrag zur Errichtung von Wohngebäuden mit Gewerbeeinheiten Am Markt zu prüfen.

 

Neben der städtebaulichen Ausprägung des Standortes und der städtebaulichen Grundkonzeption sind hier Regeln zur Nutzung erörtert worden. Die Erstwohnsitze sind von der Stadt Klütz in diesem Bereich gewünscht. Über Grunddienstbarkeiten im Grundbuch oder Eintragungen im Baulastenkataster ist die Wohnnutzung zu sichern. Die Stadt Klütz ist an der Erstnutzung interessiert.

 

Eine 3-geschossige Bebauung ist aus Sicht der Stadt Klütz am Standort nicht gewünscht.

 

Im Rahmen der Überprüfung und Erörterung der Diskussion hat sich für die Stadt Klütz aufgezeigt, dass neben der unmittelbaren straßenbegleitenden Bebauung an der Schloßstraße und Wismarschen Straße durchaus Varianten Bedeutungen erlangen, die eine Öffnung des Marktplatzes betrachten. Dabei wird differenziert zwischen Varianten mit rückwärtiger Bebauung oder einer entsprechenden Grünfläche zur Aufenthaltsqualität.

 

Für die Stadt Klütz ist es geboten, ihre Überlegungen im Rahmenplan für die zukünftigen Entscheidungen im Baurecht und für die Vorbereitung einer verbindlichen Bauleitplanung anzupassen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der 1. Fortschreibung des Rahmenplanes für den Bereich Am Markt. Der räumliche Geltungsbereich der Fortschreibung wird wie folgt begrenzt:
  • im Nordosten: durch die Wismarsche Straße, gegenüber der Bebauung Am Markt Nr. 2
  • im Nordwesten: durch die Schloßstraße, gegenüber der Bebauung Schloßstraße 1 und 3 sowie 9 und dem Verwaltungsgebäude
  • im Südwesten: durch das Gebäude und rückwärtige Grundstücksflächen Schloßstraße 2,
  • im Südosten: durch die Bebauung und rückwärtige Grundstücksflächen der Gebäude Wismarsche Straße 1 und 2 sowie Wismarsche Straße 2a.

Der räumliche Geltungsbereich betrifft das Flurstück 98/5 der Flur 4 Gemarkung Klütz.

Der räumliche Geltungsbereich ist Gegenstand der Dokumentation.

 

  1. Die Stadt Klütz billigt die Vorentwürfe für die 1. Fortschreibung des Rahmenplanes bestehend aus Plan und Erläuterungsbericht.

 

  1. Mit den Plandokumenten des Vorentwurfs ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorzunehmen und mit Betroffenen und berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind die Abstimmungen zuführen. Auf der Grundlage.

 

  1. Die veränderten Planungsziele des Rahmenplanes sind für die Vorbereitung eines Wettbewerbsverfahrens zu nutzen.

 

  1. Der Beschluss über die 1. Fortschreibung des Rahmenplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/vo020?TOLFDNR=144132&VOLFDNR=20194&VOLFDNR=20194&selfaction=print