Beschlussvorlage - BV/12/22/227-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in der Sitzung am 22. Februar 2024 beschlossen, dass die Arbeitsgruppe Winterdienst eine Handlungsanleitung erarbeitet. Hierzu hat sich am 23. April 2024 die AG Winterdienst zur zukünftigen Vorgehensweise beim Winterdienst in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beraten.

Im Ergebnis hat sich die AG Winterdienst auf folgende Vorgehensweise verständigt.

 

Überall dort, wo straßenbegleitend / wegbegleitend eine Regenentwässerung vorhanden ist, ist der Einsatz von Sole und im Härtefall Salz erlaubt. Auf allen weiteren Straßen und Wegen ist nur Sand als abstufendes Mittel zu verwenden.

Die Kurverwaltung benötigt für die Umsetzung der o.g. Vorgehensweise Technik.

Hier wäre eine Beschaffung seitens der Kurverwaltung vorzubereiten.

 

Die AG Winterdienst regt an, dass die Gemeindevertretung die vorgenannte Vorgehensweise beschließt.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen bestätigt die genannte Vorgehensweise zum Winterdienst in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

Die Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen wird beauftragt die Beschaffung der notwendigen Technik vorzubereiten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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