Beschlussvorlage - BV/12/24/056
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgabe für die Bezuschussung des Spielplatzbaus am "John Brinckman"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Mirko Hendler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.05.2024
|
Sachverhalt
Die Kurverwaltung hat im Jahr 2023 einen neuen Spielplatz am John Brinckman Hotel errichtet.
Gemäß Beschluss vom 25.09.2019 TOP 8 (Antrag CDU/SPD-Linke Fraktion) beteiligt sich die Gemeinde mit 50% an den Kosten.
Dementsprechend wurde im Gemeindehaushalt 2021 eine Summe in Höhe von 130.000,00€ eingeplant. Dieser Haushaltsansatz kann aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht in das Jahr 2024 übertragen werden. Es stehen somit keine Mittel zu Verfügung.
Die Kosten für den Spielplatzbau am „John Brinckman“ belaufen sich auf 175.955,51€ netto (209.375,50€ brutto).
Der Zuschuss der Gemeinde beläuft sich auf eine Summe von 87.977,76€ (50% der netto- Kosten), da die Kurverwaltung vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Die Deckung der Kosten kann aus bestehenden Haushaltsresten erfolgen.
|
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
vorh. Haushaltsrest |
davon für John Brinckman Spielplatz |
Bemerkung |
|
21101.03300300 |
Betriebsvorrichtung von Schulgebäuden und Schulturnhallen |
100.000,00€ |
87.977,76€ |
Rest aus Heizungs-erneuerung |
Kommunalrechtlich ist dafür ein Beschluss für eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe, bezüglich der Bezuschussung des Spielplatzbaus am „John Brinckman“ in Höhe von 87.977,76€. Die Deckung erfolgt aus dem Haushaltsrest der Haushaltsstelle 21101.03300300 „Betriebsvorrichtung von Schulgebäuden und Schulturnhallen“ in gleicher Höhe.
Finanz. Auswirkung
87.977,76€
|
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
|
|
|
|
|
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
|
|
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
|
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
|
x |
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
|
unvorhergesehen und |
|
|
unabweisbar und |
|
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
|
Deckung gesichert durch |
|
|
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
|
|
|
Keine finanziellen Auswirkungen. |
