Beschlussvorlage - BV/12/23/145-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeindevertretersitzung am 31.08.2023 wurde beschlossen, das Ing. Büro Möller aus Grevesmühlen mit der Planung zum Grundhaften Ausbau der Zuwegung Dünenstraße 21-23 inkl. Wendeanlage, zu beauftragen. Das beauftragte Ingenieurbüro Möller aus Grevesmühlen hat die Entwurfsplanung fertiggestellt und wird diese dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, am 23.04.2024 vorstellen.

Nach Bestätigung der Entwurfsplanung durch die Gemeindevertretung erfolgt die Erstellung der Ausführungsplanung und die Vergabe der Bauleistung. Die Verwaltung wird dazu ein Vergabeverfahren druchführen. Der Bürgermeister soll dazu ermächtigt werden, dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.

Mit der Realisierung der Maßnahme soll im 3. Quartal 2024 begonnen werden.

Die finanziellen Mittel sind in Haushalt 2024 eingestellt und vorhanden.   

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Dem Entwurf zum grundhaften Ausbau der Zuwegung Dünenweg 21-23 inkl. Wendeanlage, welcher durch das Ingenieurbüro Möller im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Umwelt am 23.04.2024 vorgestellt wurde, zuzustimmen.
  2. Als Ausbauart wird Betonplaster in muschelsandfarbe festgelegt.
  3. Die Verwaltung mit der Durchführung der Vergabe der Bauleistung zu beauftragen.
  4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung der Bauleistung, den Auftrag dem wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 .

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:  12.54101.09600000.2020/07            IST: 210.000,00€

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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