Beschlussvorlage - BV/12/22/283-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Kreisverkehr in der Klützer Straße in Boltenhagen welcher im Jahr 1996 erbaut wurde, ist in den letzten Jahren notdürftig instandgesetzt worden und weißt erhebliche Mängel auf.

Bei einer Begehung mit einem Planungsbüro und einer Baufirma für Straßenbaumaßnahmen wurde eingeschätzt, dass der Kreisverkehr näher zu untersuchen ist.

 

Um die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wird empfohlen den Kreisverkehr grundhaft instand zu setzen.

 

Am 18.08.2022 hat die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen folgendes beschlossen:

für den Kreisverkehr in der Klützer Straße in Boltenhagen, Planungsleistungen 1-9 auszuschreiben.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

Nach erfolgter Ausschreibung hat die Verwaltung das Ingenieurbüro Möller aus Grevesmühlen mit der Planung beauftragt.

Im Verlauf des Beginnes der Planungen hat das beauftragte Ingenieurbüro verschiedene Variantenvorschläge erarbeitet und möchte diese dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Boltenhagen vorstellen.

 

Die Kosten von 135.00,00€ sind für 2024 im Haushalt eingestellt.

 

Der Ausführungszeitraum ist für das 3./4. Quartal 2024 vorgesehen.

   

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen folgt der Empfehlung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt und beschließt:

 

für den Kreisverkehr in der Klützer Straße folgende Planungsvariante zu bestätigen:

 

- Variante 1: Deckeninstandsetzung mit Reparatur der Bordanlagen      oder

- Variante 2: Verkehrssicherer Ausbau nach Regelwerk (RASt 06).

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: 54101.09600000.2023/03      135.000,00€

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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