Beschlussvorlage - BV/04/24/024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst wurde die Gemeinde von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg auf die Notwendigkeit, den bestehenden Entwurf des Landschaftsplanes von 2014 fortzuschreiben, da der Entwurf des Landschaftsplanes aus dem Jahr 2014 nie beschlossen wurde, ist eine Fortschreibung gemäß § 9 Abs. 4 BNatSchG nicht möglich. Daher hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines Landschaftsplanes auf Grundlage des Entwurfes aus dem Jahr 2014 wieder aufzunehmen.

 

Im weiteren Verfahren sind die Aussagen des Entwurfes des Landschafsplanes von 2014 zu aktualisieren sowie die weiteren beabsichtigten Entwicklungen in der Gemeinde zu berücksichtigen. Der aktualisierte Entwurf ist gemäß § 11 Abs. 2 NatSchAG M-V der unteren Naturschutzbehörde zur Stellungnahme vorzulegen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt,

 

  1. Das Verfahren zur Aufstellung eines Landschaftsplanes für das Gemeindegebiet wiederaufzunehmen.
  2. Das Planungsbüro Hufmann wird gebeten, den derzeitigen Sachstand zu analysieren und der Gemeindevertretung die notwendigen Inhalte und Verfahrensschritte bis zum beschlussfertigen Landschaftsplan aufzuzeigen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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