Beschlussvorlage - BV/04/24/023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Kalkhorst hat mit dem Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet Kalkhorst“ das Ziel verfolgt, ein Gewerbegebiet auszuweisen und Planungsrecht für ein Feuerwehrgerätehaus sowie einen öffentlichen Parkplatz für den „minimare Entdeckerpark“ zu schaffen.

Aufgrund der unterschiedlichen planerischen Herausforderungen der einzelnen Ziele und der damit verbundenen zeitlichen Anforderungen möchte die Gemeinde die Planungen zum Feuerwehrgerätehaus und zum öffentlichen Parkplatz beschleunigen, indem diese in einem eigenen Verfahren fortgeführt werden. Hierzu soll der Bebauungsplan Nr. 29.1 „Feuerwehr Kalkhorst“ aufgestellt werden. Die Erkenntnisse aus den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 29 bereits eingegangenen Stellungnahmen können für das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 29.1 genutzt werden.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 29.1 wird eine brachgefallene Fläche wieder nutzbar gemacht, die sich innerhalb des Siedlungsbereiches von Kalkhorst befindet. Damit liegen die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB vor.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt,

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29.1 mit der Gebietsbezeichnung „Gewerbegebiet Kalkhorst“. Das Planungsziel besteht darin, den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses planungsrechtlich vorzubereiten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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