Beschlussvorlage - BV/04/23/060
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag des Naturraum Klützer Winkel e.V.: Umsetzung der Verpflichtung zum Dünenschutz in Groß Schwansee
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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16.11.2023
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07.05.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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23.05.2024
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Sachverhalt
Ergänzung 11.04.2024:
In der Sitzung vom 16.11.2023 wurde der TOP vom Bauausschuss vertagt und die Verwaltung wurde aufgrfordert, die Genehmigungsfähigkeit einer Absperrung aus angeschwemmtem Totholz zu klären.
Einer Absperrung aus Totholz wird seitens der Abteilung Küstenschutz des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nicht zugestimmt.
Begründung:
Ablagerungen im Strandbereich sind nicht zulässig (Das Totholz ist nicht im Untergrund verankert). Das Totholz stellt im Falle einer Sturmflut eine potenzielle Gefahrenquelle dar. Außerdem führen größere Stücke bei Hochwasserereignissen zur Bildung von Kolken im rückwärtigen Bereich.
Neben diesen formellen Gründen wurde außerdem aufgeführt:
- Das Aufstapeln von Totholz zu einer Absperrung ist z.B. mit der Hilfe eines Jugendclubs und anderer Ehrenamtlicher nicht realisierbar. Der Einsatz von schweren Maschinen (bedient durch z.B. Mitarbeiter des Bauhofs) und das Befahren des Strands wird notwendig sein, um die schwereren Treibholzstücke zu einer Absperrung aufzustapeln. Außerdem müsste der gesamte Strandabschnitt zum Einsammeln von Totholz regelmäßig befahren werden.
- Um die Absperrung nach jedem Ereignis wiederherstellen zu können, müsste das ganze Jahr über Material gesammelt werden, damit immer genügend verfügbar ist. Dies müsste jemand sammeln und auch sicher lagern, wobei die Lagerung außerhalb des hochwassergefährdeten Bereichs oberhalb des Strandes erfolgen müsste.
- Somit wird das regelmäßige Wiederherstellen der Primärdünenabsperrung und das Bereitstellen des Materials zu einem nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor für die Gemeinde.
- Die Absperrungen und auch eventuelle Lagerbestände würden durch Strandbesucher und Bürger der Gemeinden als Brennholzquellen oder zur Gewinnung von Dekorationsmaterial und Souvenirs zweckentfremdet werden.
- Obwohl es sich um eine optisch ansprechendere Variante handelt, könnte das Holz von vielen nicht als Absperrung der dahinter liegenden Bereiche erkannt werden. Hier wäre eine erläuternde Beschilderung nötig.
- Stapel von Totholz bergen eine Gefahrenquelle z.B. für kletternde Kinder. Eine Verkehrssicherung erscheint mir nur mit hohem Aufwand machbar.
In ausgewiesenen Küstenschutzgebieten muss die Absperrung der Dünen durch Holzpfosten und Draht erfolgen. Da es sich bei dem Strandabschnitt in Groß Schwansee nicht um ein ausgewiesenes Küstenschutzgebiet handelt, kann die Absperrung mit Laterneneisen erfolgen. Diese werden auch am Salzhaff eingesetzt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde wird gebeten, über die Anschaffung von 100 Laterneneisen und ca. 440 m Sisalseil zur jährlichen Umsetzung einer temporären Dünenschutzmaßnahme (April bis Oktober) in Groß Schwansee, die mit Jugendlichen des Jugendclubs und weiteren ehrenamtlich Aktiven der Gemeinde auf- bzw. abgebaut wird, abzustimmen. Lage der Abstimmung siehe Anlage 3, Luftbild.
Die Dünen am Strand der Gemeinde Kalkhorst sind teilweise in einem sehr schlechten
Zustand, besonders am Küstenabschnitt am Strandzugang 3, welcher im Natura 2000-Gebiet „Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave“ (GGB DE 2031-301) liegt.
Im Rahmen der Maßnahmenverpflichtung zum B-Plan 17 (Groß Schwansee) ist die Gemeinde für die Auszäunung der Primärdünen (Lebensraumtyp Code 2110) bzw. der potenziellen Primärdünenbereiche verantwortlich.
Auch in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum B-Plan 25 (Hotelneubau) wird ein Dünenschutz mittels Drahtzäunen als „bereits vorhanden“ vorausgesetzt.
Aufgrund des steinigen Bodens sind Holzpfähle im Bereich des Zugangs 3 schwierig einzugraben. Auch besteht im Winter die Gefahr einer Zerstörung durch Sturmhochwasser. Dennoch muss die Auszäunungsverpflichtung eingehalten werden.
Es soll nach Lösungen gesucht werden, um die Dünenschutz-Verpflichtung der Gemeinde Kalkhorst mit finanziell und technisch machbaren Mitteln umzusetzen, damit sich dort der ungünstige Erhaltungszustand der Primärdünen (siehe Anlage 1, rote aArkierung C in Karte) verbessert.
In den Sommerferien 2023 haben Jugendliche des Jugendclubs Kalkhorst mit Unterstützung von einigen Mitgliedern des Vereins Naturraum Klützer Winkel e.V. und anderen ehrenamtlich Aktiven ein „Dünenschutzprojekt“ erprobt: Laterneneisen wurden mit großem Hammer in den steinigen Stranduntergrund eingeschlagen und ein Sisalseil daran befestigt.
An das Seil wurden Informationsschilder in DIN A 4-Format (siehe Anlage 2) gehängt, die darauf hinweisen, dass dort jetzt wieder Strandpflanzen wachsen dürfen.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg, welches für das Natura 2000-Gebiet bzw. für die Umsetzung der Maßnahmen des Natura 2000-Managementplans an der Küste des Klützer Winkels zuständig ist, hatte im Oktober 2022 den schlechten Zustand der Primärdünen in Groß Schwansee und die fehlenden Dünenschutzzäune bemängelt. Durch Nutzungsschäden der Strandgäste ist an vielen Stellen die fehlende Vegetation und ein zerstörtes Dünenrelief zu erkennen. Gerade diese „Strandterrassen“ sind bei Strandnutzern und -nutzerinnen besonders beliebt und müssen zur Dünenregeneration besser geschützt werden.
Die Resonanz auf das Dünenschutzprojekt am Strandzugang 3 in den Sommerferien 2023 war sowohl bei der Unteren Naturschutzbehörde als auch beim StALU Westmecklenburg positiv.
Die Gemeinde Kalkhorst wird gebeten, darüber abgestimmt werden, ob das Material für einen Primärdünenschutz, (mindestens 100 Laterneneisen und 440 m Sisalseil, 0,8cm stark) in Höhe von 733,- € angeschafft und ein jährliches Dünenschutzprojekt mit Jugendlichen und ehrenamtlich Aktiven durchgeführt wird, (Aufbau: Anfang April, Abbau: Ende Oktober). Das Material würde im Winter eingelagert werden.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Beschaffung von Material für einen Primärdünenschutz, (mindestens 100 Laterneneisen und 440 m Sisalseil, 0,8cm stark) zur Durchführung eines jährlichen Dünenschutzprojekts mit Jugendlichen und ehrenamtlich Aktiven (Aufbau: Anfang April, Abbau: Ende Oktober).
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Kostenschätzung: 750,00 € Sind im Haushalt 2024 einzuplanen. |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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67,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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154,6 kB
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