Beschlussvorlage - BV/02/24/025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch den beauftragten Planer wird ein erster Entwurf der 3. Änderung der Gestaltungssatzung der Stadt Klütz in der Sitzung vorgestellt. Bauausschuss und Planer sollen sich im Rahmen der Sitzung zu den Festsetzungen in der Satzung verständigen. Dies bildet dann die Basis zur Erstellung eines beschlussreifen Entwurfes der 3. Änderung der Gestaltungssatzung der Stadt Klütz.

 

Ergänzung vom 30.04.2024:

Der mit den Behörden abgestimmte Entwurf wurde im Bauausschuss am 25.04.24 durch den Planer vorgestellt.

Daraufhin wurde beschlossen, dass der am 25.04.24 vorliegende Entwurf der 3. Änderung der Gestaltungssatzung zur Beschlussfassung in den Hauptausschuss und in die Sitzung der Stadtvertretung geht.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderung der Gestaltungssatzung Klütz.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. ja

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 51101-56255000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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