Beschlussvorlage - BV/02/24/045
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18a „Wichmannsdorf – südöstliches Plangebiet“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Hier: Stellungnahme Nachbargemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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25.04.2024
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Sachverhalt
Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in ihrer Sitzung am 22. Februar 2024 den Beschluss über die Aufstellung und die Auslegung zum bestimmten Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18a „Wichmannsdorf – südöstliches Plangebiet“ gefasst.
Das Planungsziel besteht in der Vorbereitung der Bebauung unter Berücksichtigung der veränderten Planungsziele zur baulichen Ausnutzung der Grundstücke unter Berücksichtigung der ursprünglichen Zielsetzungen der nunmehr nicht mehr wirksamen Satzung über die 3. Änderung des B-Planes Nr. 18a. Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ist über einen südwestlich angrenzenden Grabenlauf (neuer Vorfluter) vorgesehen.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet „Wichmannsdorf – südöstliches Plangebiet“ wird im Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Originalunterlagen bringt der Protokollant/in zur Sitzung mit.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x |
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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