Beschlussvorlage - BV/02/24/045

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in ihrer Sitzung am 22. Februar 2024 den Beschluss über die Aufstellung und die Auslegung zum bestimmten Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18a „Wichmannsdorf – südöstliches Plangebiet“ gefasst.

 

Das Planungsziel besteht in der Vorbereitung der Bebauung unter Berücksichtigung der veränderten Planungsziele zur baulichen Ausnutzung der Grundstücke unter Berücksichtigung der ursprünglichen Zielsetzungen der nunmehr nicht mehr wirksamen Satzung über die 3. Änderung des B-Planes Nr. 18a. Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ist über einen südwestlich angrenzenden Grabenlauf (neuer Vorfluter) vorgesehen.

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet „Wichmannsdorf – südöstliches Plangebiet“ wird im Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

Originalunterlagen bringt der Protokollant/in zur Sitzung mit.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt dem Bürgermeister, für die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...