Beschlussvorlage - BV/02/21/037-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt am 22.06.2020,

1. Die Baumaßnahme wird von der Verwaltung durchgeführt und nicht vom Verwalter OSSEBO.

2. Seitens der Verwaltung ist eine Vorgehensweise vorzuschlagen, unter Einbeziehung von Planungsbüros, insbesondere auch Bauphysik, die dann einen Sanierungsvorschlag erarbeiten. Parallel dazu soll die energetische Sanierung der Gebäude durchgeführt werden und entsprechende Fördermittel beantragt werden.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt am 14.06.2021, die Wohnungen nicht zu verkaufen und die Sanierung der Häuser vorzunehmen.

 

Das Planungsbüro Bolze und Hellerung aus Wismar wurde mit der Erarbeitung eines energetischen Konzeptes mit den Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt und wird in der Bauausschusssitzung der Stadt Klütz am 25.04.2024 ihre Zielstellung zur energetischen Sanierung vorstellen.

 

Die finanziellen Mittel sind auf dem Konto der OSSEBO mit 300.00,00€ eingestellt.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz folgt der Empfehlung des Bauausschusses und beschließt:

Die Zielstellung für die Schaffung baulicher Voraussetzungen für ein behagliches und gesundes Wohnklima, sowie die Schadensfreiheit und Gebrauchstauglichkeit der Baukonstruktion in den vorgetragenen Punkten, zu bestätigen.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Finanz. Mittel sind auf dem Konto des Verwalters OSSEBO mit 300.000,00€ für 2024 eingestellt

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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