Beschlussvorlage - BV/04/23/104-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhaben zur Wärmeversorgung in Kalkhorst, Elmenhorst und Groß Schwansee, hier: Förderung / Kosten / Versorgungsgebiete
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Kalkhorst
|
Vorberatung
|
|
|
19.03.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
|
Vorberatung
|
|
|
19.03.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Kalkhorst
|
Entscheidung
|
|
|
18.04.2024
|
Sachverhalt
Die Vorhaben zur Nahwärmeversorgung in den Ortsteilen Kalkhorst, Elmenhorst und Groß Schwansee befinden sich in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung gemäß HOAI. Diese Leistungen werden über die Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) zu 50 % der anrechenbaren Kosten gefördert.
Die Heizhäuser und Leitungsnetze können nur wirtschaftlich geplant werden, wenn die Anschlusssituation der Haushalte aufgenommen wird. Gleichzeitig gibt es seitens der möglichen Anschlussnehmer großen Bedarf an einer persönlichen Beratung. Die Gemeinde hatte geplant, die Aufnahme der Hausanschlusssituationen und die Beratung der Eigentümer in Form eines Sanierungsmanagements zu beauftragen, was über die KfW-Bank zu 75% hätte gefördert werden können.
Mit dem Haushaltsstopp auf Bundesebene Ende 2023 wurde die Bearbeitung der Fördermittelanträge gestoppt. Die Gemeinde hatte daraufhin am 06.12.2023 beschlossen, das Sanierungsmanagement auch ohne Zuwendungsbescheid auszuschreiben und zu beauftragen.
Die Ausschreibung ist bisher nicht erfolgt, da der Umfang und damit die Kosten nicht eindeutig festgelegt werden konnten.
Umfang und Kosten hängen insbesondere mit der Größe der Versorgungsgebiete zusammen. Diese wurden im Rahmen von Quartierskonzepten geplant und umfassen jeweils nur einen Teil der Ortslagen. Es besteht jedoch auch darüber hinaus ein Interesse, sich am Nahwärmenetz anzuschließen.
Die Gemeinde wird gebeten, die Größe der Versorgungsgebiete zu beraten und für die weitere Planung festzulegen. Als Anlage liegen Luftbilder der Ortsteile mit Teilgebieten bei. Die für den Haushalt relevanten Kosten je Teilgebiet siehe „Wärmeversorgung Übersicht Kosten für Haushaltsplanung.pdf“. Die Leistungen werden über den BGA Nahwärmenetz beauftragt und sind damit umsatzsteuerbefreit. Bei der BEW-Förderung handelt es sich entsprechend um eine Netto-Förderung.
Stand der Förderung:
KfW-Förderung:
Am 08.02.24 wurde die Verwaltung informiert, dass das Zuschussprogramm der KfW für ein Sanierungsmanagement eingestellt wurde. Somit ist klar, dass die 75%-Förderung ersatzlos entfällt. Die Gemeinde Kotakt zum Bundesbauminsterium aufgenommen, welches für die KfW-Mittel verantwortlich zeichnet, um ggf. doch Mittel aus dem KfW-Zuschussprogramm zu erhalten.
BEW-Förderung:
Es besteht die Möglichkeit, Aufstockungsanträge für die BEW-Förderung zu stellen (50% Förderquote). Eine Aufstockung kann bewilligt werden, wenn Leistungen neu dazu gekommen und bisher nicht beauftragt wurden. Es muss sich um Leistungen der HOAI handeln.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
- folgenden Umfang des Versorgungsgebiets für Nahwärmeversorgung in Kalkhorst: …
- folgenden Umfang des Versorgungsgebiets für Nahwärmeversorgung in Groß Schwansee: …
- folgenden Umfang des Versorgungsgebiets in Elmenhorst: …
Die Kosten sind entsprechend der Kostenschätzung vom 11.03.2024 und der beschlossenen Versorgungsgebiete in den Haushalt 2024/25 einzustellen.
Es sollen für die Vorhaben in Kalkhorst, Groß Schwansee und Elmenhorst Aufstockungsanträge für eine Erhöhung der BEW-Förderung gestellt werden.
Die Gemeinde beschließt, die Ausschreibungen der weiteren erforderlichen Planungsleistungen unter der Voraussetzung positiver Zuwendungsbescheide. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die wirtschaftlichsten Angebote zu beauftragen.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
Siehe Anlage.
|
|
|
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
x |
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 04 51101 14210000 2020/09 |
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
unvorhergesehen und |
|
unabweisbar und |
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
Deckung gesichert durch |
|
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
|
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
374,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
749,6 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
626,5 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
477,8 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
611,9 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
608,5 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
611,3 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
258,2 kB
|
