Beschlussvorlage - BV/12/24/031

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Klütz ist an die Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen herangetreten, um eventuell eine gemeinsame Nutzung der Seegrasanlage zu vereinbaren. Hierzu gab es bereits Abstimmungsgespräche gemeinsam mit dem Landkreis, um zu erörtern welche Genehmigungen einzuholen sind, um alle Voraussetzungen einer Kapazitätserweiterung realisieren zu können.

Grundsätzlich ist eine Kapazitätserweiterung auf der bestehenden Anlage möglich und wird grundsätzlich seitens der Kurverwaltung befürwortet.

Langfristig muss sich überlegt werden eine bauliche Erweiterung in´s Auge zu fassen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Kapazitätserweiterung der Seegrasanlage im Ortsteil Tarnewitz. Außerdem wird die Kurverwaltung beauftragt ein Konzept der baulichen Erweiterung der Behandlungsanlage inklusive möglicher Förderungen vorzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

Muss im Haushalt 2025 berücksichtigt werden

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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