Beschlussvorlage - BV/10/22/133-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanitäranlage im B-Plan Nr. 13 "Zierow Strand"
hier: Aufstellung einer Sanitäranlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Manuela Rusch
- Verfasser/Antragsteller:
- Rusch, Manuela
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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06.03.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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10.04.2024
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Sachverhalt
Die Gemeinde Zierow plant im Zusammenhang mit dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 13 „Zierow Strand“ die Umsetzung der öffentlichen Sanitäranlage am Strand. Der Standort ist gem. planungsrechtlichen Festsetzungen im Sondergebiet SO 8 für Sanitärgebäude festgelegt.
Der Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme erfolgte am 14.12.2022.
Der jetzige Sachstand sieht vor, das bestehende WC-Gebäude neben dem Campingplatz in dem Baufenster des B-Planes Nr. 13 umzusetzen. Für die Sanierung des Gebäudes gibt es bereits eine Kostenschätzung in Höhe von ca. 70.000,00 €. Dazu kommen Tiefbauarbeiten (Fundament, Verlegung und Anschluss TW, SW und Strom) in Höhe von ca. 20.000,00 € und das Umsetzen des Gebäudes in Höhe von ca. 7.000,00 €.
Die Verwaltung wird entsprechend des Vergabegesetzes MV hierfür eine Ausschreibung durchführen.
Für das Gebäude wird seitens der Verwaltung ein Bauantrag gestellt.
Die Maßnahme wird ohne Fördermittel ausgeführt.
Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme sind die erforderlichen Mittel bedarfsgerecht durch das Amt Klützer Winkel in den folgenden Jahren in der mittelfristigen Haushaltsplanung angemeldet.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Ausschreibung der Bauleistungen für das Umsetzen und die Sanierung der bestehenden Sanitäranlage im B-Plan Nr. 13. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen.
Die Maßnahme wird ohne Fördermittel ausgeführt.
Finanz. Auswirkung
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x |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
