Mitteilungsvorlage - MV/02/23/117

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Verwaltung wurde gebeten, zur Bundesförderung für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum zu informieren.

 

Eine Projektskizze hätte vom 01.08.-31.10.2023 eingereicht werden müssen.

Bereits in der Projektskizze waren Angaben erforderlich, für die man wenigstens eine technische Planung benötigt hätte. Außerdem sollten die Biotopwerte des Ist-Zustandes der Maßnahmenflächen eingetragen werden, wie auch die Zielbiotopwerte, die über das Vorhaben erreicht werden sollten.

 

Da aktuell kein Projekt so weit fortgeschritten ist (z.B. Grüne Pfade), konnte für die Stadt keine Projektskizze eingereicht werden. In der Förderrichtlinie wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unvollständige Projektskizzen nicht berücksichtigt werden können, so dass keine Möglichkeit bestand, Unterlagen nachzureichen.

 

Gemäß der Förderrichtlinie waren in erster Linie investive Maßnahmen förderfähig und solche, die Synergien zwischen dem Klimaschutz, dem Erhalt oder der Stärkung der biologischen Vielfalt sowie der Steigerung der Attraktivität von ländlichen Gebieten nutzen.

 

Die geförderten Projekte sollten darüber hinaus ein positives Naturerleben möglich machen, z.B. durch die Berücksichtigung gemeinschaftsbildender und naturbewusstseinsfördernder Elemente (z. B. Begegnungsmöglichkeiten „im Grünen“, Patenschafts- bzw. Kümmerer-Programme, Naturlehrpfade, Freizeitmöglichkeiten, die über Natürlichen Klimaschutz informieren) und/oder die Aufwertung des Landschaftsbildes durch Gehölzpflanzungen.

Die Förderquote lag für finanzschwache Gemeinden bei 90 %.

 

Die Mindesthöhe der Förderung betrug 500.000 EUR.

 

Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber ist keine erneute Möglichkeit zur Einreichung von Projektskizzen vorgesehen.

 

Laufende Fördermittelangträge aus dem Bereich Klimaschutz:

  1. Aktuell befindet sich der gemeinsame Fördermittelantrag der Stadt Klütz und der Gemeinde Kalkhorst für die Stelle eines Energiemanagers bei der Bearbeitung durch den Fördermittelgeber (Antragstellung im Dez. 2022).
  2. Außerdem bereit die Verwaltung die Beantragung einer Förderung für eine kommunale Wärmeplanung vor. Förderquote für finanzschwache Kommunen 100%. Frist für Antragstellung: 31.12.2023.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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