Beschlussvorlage - BV/12/24/038

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Am 14.12.2023 hat die Gemeindevertretung beschlossen, dass auf dem gemeindeeigenen Grundstück – Spielplatz an der Schule – ein neues Hortgebäude errichtet werden soll.

Der GV-Beschluss befindet sich in Anlage.

 

Am 19.02.2024 hat sich der Hauptausschuss in einer nicht öffentlichen Sitzung damit beschäftigt, wie die weitere Vorgehensweise in Bezug auf Finanzierung und Realisierung des Vorhabens aussehen könnte. Es sind entsprechende Schritte festgehalten worden, die seitens der Verwaltung abgearbeitet werden sollen.

Der Hauptausschuss-Beschluss befindet sich in Anlage.

 

Die abschließende Abarbeitung der im Hauptausschuss festgehaltenen Schritte ist noch nicht erfolgt.

 

Dessen ungeachtet ist die Verwaltung zwischenzeitlich gebeten worden, eine Beschlussvorlage für die Ausschreibung der Planungsleistungen zu erarbeiten.

 

Zur Finanzierung des Vorhabens sollen Fördermittel herangezogen werden.

Dazu ist eine unverbindliche Anmeldung für eine Förderung beim Landkreis Nordwestmecklenburg erfolgt.

Konkrete Unterlagen müssen nachgereicht werden.

 

Zur Verdeutlichung ist das Antrags-Formular und die Liste der einzureichenden Unterlagen beigefügt.

 

Insbesondere sind eine Kostenberechnung nach DIN 276 und eine Nutzflächenberechnung nach DIN 277 erforderlich.

 

Die Kostenberechnung nach DIN 276 ist eine wichtige Leistung des Bauplaners, die zur Leistungsphase 3 der HOAI gehört.

 

Auflistung der benötigten HOAI-Leistungsphasen

 

Leistungsphase 1

Grundlagenermittlung

2 %

 

 

Leistungsphase 2

Vorplanung

7 %

 

Leistungsphase 3

Entwurfsplanung

15 %

 

 

 

Zw.-summe

24 %

Leistungsphase 4

Genehmigungsplanung

3 %

 

Leistungsphase 5

Ausführungsplanung

25 %

 

Leistungsphase 6

Vorbereitung der Vergabe

10 %

 

Leistungsphase 7

Mitwirkung bei der Vergabe

4 %

 

Leistungsphase 8

Objektüberwachung (Bauüberwachung oder Bauoberleitung)

32 %

 

Leistungsphase 9

Objektbetreuung und Dokumentation

2 %

 

 

 

Ges.-summe

100 %

 

Welche Planungskosten anfallen könnten, verdeutlicht folgende Aufstellung:

 

Baukosten netto

Planungskosten – geschätzt 15 % der Baukosten

davon Kosten bis einschl. Leistungsphase 3

        24 %

nachrichtlich:
Kosten  Leistungsphase 1 bis 9

100 %

6.000.000 EUR

900.000 EUR

216.000 EUR

900.000 EUR

5.000.000 EUR

750.000 EUR

180.000 EUR

750.000 EUR

4.000.000 EUR

600.000 EUR

144.000 EUR

600.000 EUR

 

Eine Pflicht zu europaweiten Ausschreibungen besteht nur, wenn der Wert des Gesamtauftrages den sogenannten Schwellenwert überschreitet.

Dieser beträgt bei Architekten- und Ingenieurleistungen derzeit 221.000 EUR netto.

 

Die mit der Neufassung der VgV (Vergabeverordnung) einhergehenden Verpflichtung zur Addierung der Auftragswerte aller Planungsleistungen führt zu mehr EU-weiten Ausschreibungen.

 

Zur Einschätzung, ob eine Ausschreibung europaweit oder nach innerstaatlichen Vorgaben erfolgen soll, muss somit stets der Gesamtwert des Auftrages betrachtet werden. Dieses ist verpflichtend und kann in der Regel nicht durch die Vergabe einzelner Leistungsphasen umgangen werden.

 

Eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen für das Vorhaben „Neubau eines Hortgebäudes“ ist zwingend.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:
 

  1. Die Planungsleistungen für den Neubau eines Hortgebäudes werden ausgeschrieben. Da der geschätzte Wert des Gesamtauftrags der Architekten- und Ingenieurleistungen den sogenannten Schwellenwert (derzeit 221.000 EUR netto) überschreitet, besteht die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung.
    Die Vergabe erfolgt durch einen gesonderten Beschluss.
  2. Die Durchführung der europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen für den Neubau eines Hortgebäudes erfolgt durch einen externen Dienstleister. Dazu wird   ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren durchgeführt.
    Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

 

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Finanz. Auswirkung

  1.  ca. 20.000 EUR für den externen Dienstleister, der die europaweite Ausschreibung durchführt
  2. Planungskosten in Höhe von 15 % der Baukosten
    z.B. 900.000 EUR bei einer Bausumme von 6.000.000 EUR für die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9
    z.B.  750.000 EUR bei einer Bausumme von 5.000.000 EUR für die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9
    z.B.  600.000 EUR bei einer Bausumme von 4.000.000 EUR für die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9             

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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