Beschlussvorlage - BV/12/24/038
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Hortgebäude
hier: Beschluss zur Ausschreibung der Planungsleistung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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●
Gestoppt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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19.03.2024
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Sachverhalt
Am 14.12.2023 hat die Gemeindevertretung beschlossen, dass auf dem gemeindeeigenen Grundstück – Spielplatz an der Schule – ein neues Hortgebäude errichtet werden soll.
Der GV-Beschluss befindet sich in Anlage.
Am 19.02.2024 hat sich der Hauptausschuss in einer nicht öffentlichen Sitzung damit beschäftigt, wie die weitere Vorgehensweise in Bezug auf Finanzierung und Realisierung des Vorhabens aussehen könnte. Es sind entsprechende Schritte festgehalten worden, die seitens der Verwaltung abgearbeitet werden sollen.
Der Hauptausschuss-Beschluss befindet sich in Anlage.
Die abschließende Abarbeitung der im Hauptausschuss festgehaltenen Schritte ist noch nicht erfolgt.
Dessen ungeachtet ist die Verwaltung zwischenzeitlich gebeten worden, eine Beschlussvorlage für die Ausschreibung der Planungsleistungen zu erarbeiten.
Zur Finanzierung des Vorhabens sollen Fördermittel herangezogen werden.
Dazu ist eine unverbindliche Anmeldung für eine Förderung beim Landkreis Nordwestmecklenburg erfolgt.
Konkrete Unterlagen müssen nachgereicht werden.
Zur Verdeutlichung ist das Antrags-Formular und die Liste der einzureichenden Unterlagen beigefügt.
Insbesondere sind eine Kostenberechnung nach DIN 276 und eine Nutzflächenberechnung nach DIN 277 erforderlich.
Die Kostenberechnung nach DIN 276 ist eine wichtige Leistung des Bauplaners, die zur Leistungsphase 3 der HOAI gehört.
Auflistung der benötigten HOAI-Leistungsphasen
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Leistungsphase 1 |
Grundlagenermittlung |
2 %
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Leistungsphase 2 |
Vorplanung |
7 % |
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Leistungsphase 3 |
Entwurfsplanung |
15 % |
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Zw.-summe |
24 % |
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Leistungsphase 4 |
Genehmigungsplanung |
3 % |
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Leistungsphase 5 |
Ausführungsplanung |
25 % |
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Leistungsphase 6 |
Vorbereitung der Vergabe |
10 % |
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Leistungsphase 7 |
Mitwirkung bei der Vergabe |
4 % |
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Leistungsphase 8 |
Objektüberwachung (Bauüberwachung oder Bauoberleitung) |
32 % |
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Leistungsphase 9 |
Objektbetreuung und Dokumentation |
2 % |
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Ges.-summe |
100 % |
Welche Planungskosten anfallen könnten, verdeutlicht folgende Aufstellung:
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Baukosten netto |
Planungskosten – geschätzt 15 % der Baukosten |
davon Kosten bis einschl. Leistungsphase 3 24 % |
nachrichtlich: 100 % |
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6.000.000 EUR |
900.000 EUR |
216.000 EUR |
900.000 EUR |
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5.000.000 EUR |
750.000 EUR |
180.000 EUR |
750.000 EUR |
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4.000.000 EUR |
600.000 EUR |
144.000 EUR |
600.000 EUR |
Eine Pflicht zu europaweiten Ausschreibungen besteht nur, wenn der Wert des Gesamtauftrages den sogenannten Schwellenwert überschreitet.
Dieser beträgt bei Architekten- und Ingenieurleistungen derzeit 221.000 EUR netto.
Die mit der Neufassung der VgV (Vergabeverordnung) einhergehenden Verpflichtung zur Addierung der Auftragswerte aller Planungsleistungen führt zu mehr EU-weiten Ausschreibungen.
Zur Einschätzung, ob eine Ausschreibung europaweit oder nach innerstaatlichen Vorgaben erfolgen soll, muss somit stets der Gesamtwert des Auftrages betrachtet werden. Dieses ist verpflichtend und kann in der Regel nicht durch die Vergabe einzelner Leistungsphasen umgangen werden.
Eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen für das Vorhaben „Neubau eines Hortgebäudes“ ist zwingend.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:
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Die Planungsleistungen für den Neubau eines Hortgebäudes werden ausgeschrieben. Da der geschätzte Wert des Gesamtauftrags der Architekten- und Ingenieurleistungen den sogenannten Schwellenwert (derzeit 221.000 EUR netto) überschreitet, besteht die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung.
Die Vergabe erfolgt durch einen gesonderten Beschluss. -
Die Durchführung der europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen für den Neubau eines Hortgebäudes erfolgt durch einen externen Dienstleister. Dazu wird ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren durchgeführt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Finanz. Auswirkung
- ca. 20.000 EUR für den externen Dienstleister, der die europaweite Ausschreibung durchführt
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Planungskosten in Höhe von 15 % der Baukosten
z.B. 900.000 EUR bei einer Bausumme von 6.000.000 EUR für die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9
z.B. 750.000 EUR bei einer Bausumme von 5.000.000 EUR für die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9
z.B. 600.000 EUR bei einer Bausumme von 4.000.000 EUR für die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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379 kB
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3
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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564,4 kB
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