Beschlussvorlage - BV/12/24/020
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Tarnewitzer Huk“
Hier: Erneuter Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.03.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
04.04.2024
|
Sachverhalt
Mit dem Entwurf der Planung wurde die Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 19.04.2022 bis zum 14.06.2022 durchgeführt.
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
- Festsetzung 1.2 wurde neu formuliert.
- Festsetzung 6 wurde auf die Beschränkung der höchstzulässigen Anzahl an Wohnungen reduziert.
- Die GRZ in den Allgemeinen Wohngebieten WA 2 bis WA 6 wurde auf 0,4 erhöht.
- Flächen für Stellplätze in dem WA 6 wurden aus der Planzeichnung entfernt.
Aufgrund der inhaltlichen Änderungen an der Planung hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, eine erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Die Gemeindevertretung wird nun gebeten, den vorliegenden erneuten Entwurf zu billigen und die erneute Veröffentlichung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,
- Die Billigung des vorliegenden erneuten Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 sowie den erneuten Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbelange.
- Der erneute Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 einschließlich der Begründung inkl. Umweltbelange ist gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB zu veröffentlichen.
- Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zur Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
|
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
|
|
|
|
X |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
|
X |
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12/ 51101/ 56255000 |
|
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
|
|
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
|
unvorhergesehen und |
|
|
unabweisbar und |
|
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
|
Deckung gesichert durch |
|
|
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
|
|
|
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
864,6 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
8,9 MB
|
