Beschlussvorlage - BV/03/24/008
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Sandra Hinz
- Verfasser/Antragsteller:
- Hinz, Sandra
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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20.03.2024
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Sachverhalt
Der Jugendbetreuer der Gemeinde Damshagen, Thorsten Menckenhagen, hat gemeinsam mit den Jugendlichen des Jugendclubs eine Weihnachtskrippe gebaut. Damit diese auch eine sinnvolle Verwendung findet, hatte er sie über die Social Media zur Versteigerung angeboten. Im Vorfeld wurde zwischen der Bürgermeisterin, dem Jugendbetreuer und dem Förderkreis der Kirche Damshagen vereinbart, dass der Erlös mit einer Hälfte an den Jugendclub und mit der anderen Hälfte an den Förderkreis der Kirche geht.
Nach § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises grundsätzlich Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100,00 Euro allein entscheiden. Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, die Geldspende von Herrn Thomas Kemmler-Kell, in Höhe von 235,00 € anzunehmen. Die Hälfte der Spende ist für den Jugendclub der Gemeinde Damshagen und die andere Hälfte soll weitergeleitet werden an die Jakobus-Kirchgemeinde Roggendorf, Förderkreis Kirche Damshagen.
Finanz. Auswirkung
117,50 € werden als Einnahme unter 3/36602/46290000 verbucht, die restlichen 117,50 € werden weitergeleitet.
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
