Beschlussvorlage - BV/05/24/004

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Am 11. Dezember 2023 trat eine neue Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungs-verordnung) in Kraft.

Gemäß § 4 Absatz 1 dieser Verordnung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen über die Höhe der Entschädigung für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Hohenkirchen zu entscheiden.

Vom Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Hohenkirchen wurde mit Schreiben vom 29. Januar 2024 vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber wie folgt neu festzulegen:

 

Funktion

Bisheriger Betrag /

pro Monat

Künftiger Betrag /

pro Monat

Gemeindewehrführer

170,00 EURO

250,00 EURO

Stellv. Gemeindewehrführer

  85,00 EURO

125,00 EURO

Zugführer

    0,00 EURO

  60,00 EURO

  1. Gruppenführer

  45,00 EURO

  50,00 EURO

  1. Gruppenführer

  45,00 EURO

  50,00 EURO

Jugendfeuerwehrwart

  85,00 EURO

125,00 EURO

Stellv. Jugendfeuerwehrwart

    0,00 EURO

  62,50 EURO

Gerätewart

  45,00 EURO

100,00 EURO

Stellv. Gerätewart

    0,00 EURO

  50,00 EURO

Schriftwart / Kassenwart

  45,00 EURO

  50,00 EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Funktion

Bisheriger Betrag /

pro Jahr

Künftiger Betrag /

pro Jahr

Mehrbedarf

pro Jahr

Gemeindewehrführer

2.040,00 EURO

3.000,00 EURO

   960,00 EURO

Stellv.

Gemeindewehrführer

1.020,00 EURO

1.500,00 EURO

   480,00 EURO

Zugführer

       0,00 EURO

   720,00 EURO

   720,00 EURO

1. Gruppenführer

   540,00 EURO

   600,00 EURO

     60,00 EURO

2. Gruppenführer

   540,00 EURO

   600,00 EURO

     60,00 EURO

Jugendfeuerwehrwart

1.020,00 EURO

1.500,00 EURO

   480,00 EURO

Stellv. Jugendfeuerwehrwart

       0,00 EURO

   750,00 EURO

   750,00 EURO

Gerätewart

   540,00 EURO

1.200,00 EURO

   660,00 EURO

Stellv. Gerätewart

       0,00 EURO

   600,00 EURO  

   600,00 EURO

Schriftwart / Kassenwart

   540,00 EURO

   600,00 EURO 

     60,00 EURO

Gesamt

6.240,00 EURO

11.070,00 EURO

4.830,00 EURO

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Hohenkirchen wie folgt ab dem 01. Januar 2024 festzusetzen:

  1. Gemeindewehrführer 250,00 EURO pro Monat
  2. Stellv. Gemeindewehrführer 125,00 EURO pro Monat
  3. Zugführer 60,00 EURO pro Monat
  4. 1. Gruppenführer 50,00 EURO pro Monat
  5. 2. Gruppenführer 50,00 EURO pro Monat
  6. Jugendfeuerwehrwart 125,00 EURO pro Monat
  7. Stellv. Jugendfeuerwehrwart 62,50 EURO pro Monat
  8. Gerätewart 100,00 EURO pro Monat
  9. Stellv. Gerätewart 50,00 EURO pro Monat
  10. Schriftwart / Kassenwart 50,00 EURO pro Monat
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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

X

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: 02 12605 5612000

Aus- und Fortbildung

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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