Beschlussvorlage - BV/04/24/007
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14 „Dorfmitte Kalkhorst“
Hier: Erneuter Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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22.02.2024
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Sachverhalt
Der Bebauungsplan Nr. 14 ist mit der Bekanntmachung vom 21.08.2021 rechtskräftig geworden. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat in ihrer Sitzung am 06.12.2023 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB beschlossen. Im Rahmen des ergänzenden Verfahrens wird die Definition der Traufhöhe für das Allgemeine Wohngebiet WA 3 geändert. Damit wird sichergestellt, dass in dem WA 3 die beabsichtigte Bebauung mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss umgesetzt werden kann. Hierzu wurde ein erneuter Entwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erarbeitet.
Der erneute Entwurf der Planung wurde im Zeitraum vom 02.01.2024 bis zum 19.01.2024 veröffentlicht. Zeitgleich wurden die von der Planung berührten Behörden beteiligt. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen kam es zu keinen Änderungen in der Planung.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nach Durchführung der Abwägung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um den Bebauungsplan Nr. 14 erneut als Satzung zu beschließen.
Der Bürgermeister wird gebeten den Bebauungsplan Nr. 14 ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung ist der Bebauungsplan Nr. 14 rückwirkend zum 21.08.2021 in Kraft zu setzten.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt,
- Die Gemeinde hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:
Siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
- Die Gemeinde Kalkhorst beschließt nach Durchführung des ergänzenden Verfahrens nach § 214 BauGB die am 10.06.2021 beschlossene Satzung des Bebauungsplanes Nr. 14 erneut als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen und diese rückwirkend zum 21.08.2021 in Kraft zu setzen.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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x |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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757,2 kB
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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