Beschlussvorlage - BV/04/24/001
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Einholung von Fördermitteln zur Spielplatzerneuerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Mirko Hendler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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22.02.2024
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Sachverhalt
Am 28.12.2023 erschien die neue Spielplatzrichtlinie für 2024. Laut dieser Richtlinie werden Spielplatzneubau, Spielplatzsanierung und Spielplatzerweiterung bis zu 80% aber bis max. 12.500€ (80%) gefördert. Ein Eigenanteil von 20% ist daher mindestens zu veranschlagen.
Die Gemeinde kann einen Antrag für einen Spielplatz stellen.
Die Unterlagen, mit einer entsprechenden Planung müssen bis zum 28.02.2024 eingereicht werden.
Eingereicht werden muss: Lageplan
Nachweis über die Zuwendungsvoraussetzung
Erklärung Eigenanteil
Nachweis RUBIKON
Planung mit Angeboten
Eine Planung ist mit Frau Grunenberg bereits abgestimmt. Es sollen zwei Spielgeräte auf dem Spielplatz beim Sportplatz erneuert werden.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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217,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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21,9 kB
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