Beschlussvorlage - BV/02/24/014
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung über die Bereitstellung von Trinkwasser zu Löschzwecken aus dem öffentlichen Trinkwasserversorgungssystem
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Torsten Gromm
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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19.02.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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18.03.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern obliegt es den Gemeinden, die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Da die vorhandenen Hydranten im Bereich der Stadt Klütz sich im Besitz des Zweckverbandes Grevesmühlen befinden, wurde mit Wirkung vom 11.06.2013 eine Vereinbarung über die Bereitstellung von Trinkwasser aus dem Trinkwasserversorgungssystem zwischen dem Zweckverband Grevesmühlen und der Stadt Klütz geschlossen.
Da sich in den letzten Jahren die technischen Voraussetzungen für die Wasserentnahme geändert sowie die Preise für die Wasserentnahme erhöht haben, ist der Abschluss einer neuen Vereinbarung mit dem Zweckverband Grevesmühlen erforderlich.
Leistung |
Bisherige Kosten |
Aktuelle Kosten |
Nutzungsgebühr pro Hydranten und Jahr |
37,22 EURO (Brutto) |
52,47 EURO (Netto) |
Wasserentnahme im Einsatzfall pro m³ (je nach Bedarf) |
1,05 EURO je m³ (Brutto) |
1,15 EURO je m³ (Netto) (7 % MwSt.) |
Wasserentnahme im Einsatzfall pro m³ (je nach Bedarf) |
0,68 EURO je m³ (Brutto) |
1,15 EURO je m³ (Netto) (7 % MwSt.) |
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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X |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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