Beschlussvorlage - BV/02/24/010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Am 11. Dezember 2023 trat eine neue Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungs-verordnung) in Kraft.

Gemäß § 4 Absatz 1 dieser Verordnung hat die Stadtvertretung der Stadt Klütz über die Höhe der Entschädigung für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Klütz zu entscheiden.

Vom Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Klütz wurde mit Schreiben vom 18. Januar 2024 vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber wie folgt neu festzulegen:

 

Funktion

Bisheriger Betrag /

pro Monat

Künftiger Betrag /

pro Monat

Gemeindewehrführer

170,00 EURO

250,00 EURO

Stellv. Gemeindewehrführer

  85,00 EURO

125,00 EURO

Zugführer

  85,00 EURO

100,00 EURO

Jugendfeuerwehrwart

  85,00 EURO

125,00 EURO

  1. Betreuerin der Bambini-Jugendfeuerwehr

  15,00 EURO

  40,00 EURO

  1. Betreuerin der Bambini-Jugendfeuerwehr

  15,00 EURO

  40,00 EURO

Hauptgerätewart

  30,00 EURO

  50,00 EURO

Atemschutzgerätewart

  30,00 EURO

  50,00 EURO

 

 

 

 

 

 

 

Funktion

Bisheriger Betrag /

pro Jahr

Künftiger Betrag /

pro Jahr

Mehrbedarf

Gemeindewehrführer

2.040,00 EURO

3.000,00 EURO

   960,00 EURO

Stellv.

Gemeindewehrführer

1.020,00 EURO

1.500,00 EURO

   480,00 EURO

Zugführer

1.020,00 EURO

1.200,00 EURO

   180,00 EURO

Jugendfeuerwehrwart

1.020,00 EURO

1.500,00 EURO

   480,00 EURO

  1. Betreuerin der Bambini-Jugendfeuerwehr

   180,00 EURO

   480,00 EURO

   300,00 EURO

  1. Betreuerin der Bambini-Jugendfeuerwehr

   180,00 EURO

   480,00 EURO

   300,00 EURO

Hauptgerätewart

   360,00 EURO

   600,00 EURO  

   240,00 EURO

Atemschutzgerätewart

   360,00 EURO

   600,00 EURO 

   240,00 EURO

Gesamt

6.100,00 EURO

9.360,00 EURO

3.180,00 EURO

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Klütz wie folgt ab dem 01.01.2024 festzusetzen:

  1. Gemeindewehrführer 250,00 EURO pro Monat
  2. Stellv. Gemeindewehrführer 125,00 EURO pro Monat
  3. Zugführer 100,00 EURO pro Monat
  4. Jugendfeuerwehrwart 125,00 EURO pro Monat
  5. 1. Betreuerin der Bambini-Jugendfeuerwehr 40,00 EURO pro Monat
  6. 2. Betreuerin der Bambini-Jugendfeuerwehr 40,00 EURO pro Monat
  7. Hauptgerätewart 50,00 EURO pro Monat
  8. Atemschutzgerätewart 50,00 EURO pro Monat
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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

X

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: 02 12605 5612000

Aus- und Fortbildung

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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