Beschlussvorlage - BV/10/24/003

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Weg von Eggerstorf/Landstorf nach Zierow ist ein gemeindeeigener Weg und wird derzeit im Zuge der Erneuerung der Verbindungsstraße Zierow – Eggerstorf, als Umfahrung für Wanderer und Radfahrer genutzt. Dieser Weg ist lediglich für Radfahrer und Wanderer ausgelegt und aus diesem Grund nicht grundhaft ausgebaut. Derzeit befindet sich dieser Weg, den Bodenverhältnissen und der aktuellen Wetterlage geschuldet, in einem sehr schlechten Zustand. Auch aus dem Grund, dass dieser Weg mit Gerätschaften benutzt wird, die dafür nicht ausgelegt sind und ihn dadurch noch mehr beanspruchen.

Um diesen Weg in seiner Art wiederherzustellen bedarf es einer Unterhaltung. Die Gemeinde bewirtschaftet Unterhaltungsmaßnahmen über einen mit einem Tiefbauunternehmen abgeschlossenen Rahmenvertrag, der aktuell neu ausgeschrieben und vergeben wurde und ab dem 01.02.2024 gültig wird. Die beauftragte Firma erhält zeitnah einen Auftrag für diese Maßnahme. Die Ausführung erfolgt laut den im Rahmenvertrag gefassten Leistungen und wenn es witterungsbedingt möglich ist, so dass der Gemeinde keine unnötigen Kosten für eine erneute Wiederherstellung drohen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt den Verbindungsweg zwischen Eggerstorf/Landstorf und Zierow über einen, mit der Gemeinde und einem Tiefbauunternehmen abgeschlossenen Rahmenvertrag für Unterhaltungsmaßnahmen, wiederherzustellen. Weiterhin wird festgelegt, dass die Maßnahme ausgeführt wird, wenn es witterungsbedingt möglich ist, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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