Beschlussvorlage - BV/12/24/013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der vergangenen Sitzung des Bauausschusses wurde diskutiert, ob die Teilung des Geltungsbereiches B- Plan Nr. 17 – Neuaufstellung- erfolgen sollte. In der Anlage befinden sich folgende Unterlagen:

  1. Geltungsbereich des rechtskräftigen B- Planes Nr. 17 „Dorf Tarnewitz“
  2. Einleitstellen und Bestand der Niederschlagsentwässerungsanlagen

 

Sollte sich die Gemeinde für die Teilung des Geltungsbereiches entscheiden, müßten auch die Bestände der Entwässerungsanlagen für das Niederschlagswasser zu Grunde gelegt werden.

 

Vorteile einer Teilung des Geltungsbereiches werden erwartet durch:

  1. Staffelung der Umsetzung je nach Dringlichkeit und Bedarf möglich
  2. Effektivere Bearbeitung durch kleinere Geltungsbereiche, da dadurch auch die Befangenheitsregelung beeinflusst wird.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt: ….

 

 

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Finanz. Auswirkung

Teilt man den Geltungsbereich auf, werden Kosten für die Bauleitplanung insgesamt höher sein, als bei der Bearbeitung innerhalb eines Geltungsbereiches. Konkrete Kosten können erst benannt werden, wenn die Ausschreibungsergebnisse vorliegen. Wenn sich die Angebote an der HOAI orientieren, kann man davon ausgehen, dass je größer Geltungsbereich ist, proportional die Kosten sinken.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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