Beschlussvorlage - BV/10/22/063-3

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 10.05.2023 wurde bereits die 4. Änderung der Hauptsatzung, jedoch nur unter dem Vorbehalt, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, beschlossen. Die Prüfung ist seitens der Verwaltung erfolgt und finanzielle Mittel stehen zur Verfügung.

 

Seitens der Kommunalaufsicht kam jedoch der Hinweis, dass die Beschlussfassung der Hauptsatzung erneut vorgenommen werden muss, da bei der vorherigen Beschlussfassung kein Satzungsentwurf als Anlage beigefügt wurde. Dieser Mangel sollte mit der erneuten Beschlussfassung in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow am 06.12.2023 behoben werden.

Im Nachgang zu dieser Sitzung stellte sich jedoch heraus, dass sich 2 Gemeindevertreter vorsorglich bei der Beschlussfassung enthielten, da sie befürchteten, dass sie einem Mitwirkungsverbot gem. § 24 Kommunalverfassung M-V unterliegen. Aufgrund Kenntnis dieser Begebenheit hielt die Verwaltung Rücksprache mit der Kommunalaufsicht, welche bestätigte, dass bei Beschlüssen zur Änderung der Hauptsatzung kein Gemeindevertreter dem Mitwirkungsverbot unterliegt.

Durch die irrtümliche Annahme, möglicherweise einem Mitwirkungsverbot zu unterliegen, stimmten die beiden Mitglieder der Gemeindevertretung anders ab, als sie es ohne diese Annahme getan hätten. Das hätte ein anderes Abstimmungsergebnis, welches ggf. eine andere rechtliche Auswirkung für die Gemeinde entfaltet, zur Folge. Daher ist dieser Fehler aus Sicht der Verwaltung zu korrigieren und eine erneute Abstimmung über die 4. Änderung der Hauptsatzung vom 5. August 2019 in der anliegenden Fassung durchzuführen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die 4. Änderung der Hauptsatzung vom 5. August 2019 in der anliegenden Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel werden im Haushalt berücksichtigt.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 11104.50110000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

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Anlagen

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