Beschlussvorlage - GV Damsh/20/-4
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Damshagen "Windenergieanlagen südlich von Rolofshagen" / off road Anlage
Hier: präzisierter Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Verfasser/Antragsteller:
- Tesche, Julia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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31.01.2024
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Sachverhalt
Die Gemeinde Damshagen hatte gemäß Beschluss vom 21.10.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet der Gemeinde Damshagen „Windenergieanlagen südlich von Rolofshagen“ gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss ist durch Veröffentlichung ortsüblich bekannt gemacht worden.
Mittlerweile gibt es in Bezug auf die ursprünglich beabsichtigte planungsrechtliche Regelung zur Errichtung von Windenergieanlagen kein Planungserfordernis mehr.
Dennoch ist für ein Teilbereich des ursprünglich zur Planung vorgesehenen Bereiches, für den Bereich der ehemaligen Radarstation, eine Planungsabsicht vorhanden. Auf der Fläche soll die Nutzung als „Offroad-Bahn“ planungsrechtlich geregelt werden.
Da es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben handelt, das nach § 35 Abs. 2 BauGB baugenehmigungsfähig wäre, ist die Aufstellung einer Bauleitplanung erforderlich.
Die Aufstellung der Bauleitplanung erfolgt mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der „Offroad-Strecke“ zu schaffen. Für die „Offroad-Bahn“ soll die gesamte Fläche der ehemaligen Radarstation im Geltungsbereich des Bebauungsplanes genutzt werden. Die Hauptzufahrt erfolgt über die Landesstraße L0 3 Richtung Klütz. Darüber hinaus soll eine alternative Zufahrt zu Havariezwecken über die Straße zu den Windenergieanlagen erfolgen. Maximal 30 Fahrzeuge sind im Regelbetrieb vorhanden. Es sind öffentliche Veranstaltungen vorgesehen. Veranstaltungen, die ausschließlich für Vereinsmitglieder stattfinden, sind nicht vorgesehen. Es wird mit maximal 100 Gästen gerechnet. In der Regel wird die Fläche für Übungszwecke als „Offroad-Bahn“ genutzt. Es ist maximal eine öffentliche Veranstaltung pro Jahr vorgesehen.
Für den verkleinerten Geltungsbereich soll nun der Bebauungsplan Nr. 11-neu aufgestellt werden. Im Rahmen des Planverfahrens sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung zu schaffen. Dabei ist auch die Verträglichkeit im Zusammenhang mit dem Eignungsgebiet für Windenergieanlagen nachzuweisen und zu prüfen.
Der Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 11 vom 21.10.2020 wird aufgehoben und der Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 11-neu wird neu gefasst.
Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen fasst den Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Damshagen „Windenergieanlagen südlich von Rolofshagen“ vom 21.10.2020.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11-neu der Gemeinde Damshagen für die planungsrechtliche Regelung für die Offroad-Strecke südlich von Rolofshagen (ehemalige Radarstation).
- Der Geltungsbereich wird begrenzt:
- im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Osten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Süden: durch die Gemeindegrenze zur Stadt Grevesmühlen und durch den
Anbindungsweg an die Landesstraße L0 3,
- im Westen: durch den Verlauf der Landesstraße L0 3 und durch landwirtschaftlich
genutzte Flächen sowie ein Gehölz- und Gewässerbiotop („Steinbruch“).
- Das Aufstellungsverfahren ist als zweistufiges Verfahren durchzuführen.
- Die Planungsziele bestehen in:
- Schaffung der Voraussetzungen für die „Offroad-Strecke“
- Regelung der Zufahrten
- Regelung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Nachweis der Vereinbarkeit mit dem Standort für die Windenergieanlagen
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass der Beschluss vom 21.10.2020 aufgehoben wurde und die Bekanntmachung dafür ersetzt wird.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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597,7 kB
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