Beschlussvorlage - BV/02/24/008
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe eines Straßennamens im B-Plangebiet Nr. 42 "Hofzumfelde"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Thomas Zellner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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18.01.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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29.01.2024
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Sachverhalt
Die MIZU Consulting GmbH stellt im Auftrage der Hecht & Zucker Karow GbR den Antrag, im B-Plan Nr. 42 „Hofzumfelde“ die Planstraße einen Straßennamen zu benennen.
Gemäß § 51 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) können Gemeinden Straßen Namen vergeben. Die Straßennamen ermöglichen in Verbindung mit den Hausnummern eine eindeutige Zuordnung der Grundstücke.
Für die Straßennamensvergaben im B-Plan Nr. 42 „Hofzumfelde“ der Stadt Klütz liegen keine Straßennamensvorschläge vor. Das Amt Klützer Winkel, Bürgeramt schlägt den Straßennamen „Schloßblick“ vor.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x |
Keine finanziellen Auswirkungen. |