Beschlussvorlage - BV/02/24/007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfe-leistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590), in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Klütz wurde am 13. Januar 2024, Kamerad Jörn Barkentien von den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Klütz zum stellvertretenen Gemeindewehrführer gewählt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, Kamerad Jörn Barkentien, mit Wirkung vom 29. Januar 2024 für die Dauer der Amtszeit vom 29. Januar 2024 bis 28. Januar 2030 zum stellvertretenen Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Klütz und gleichzeitig zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

keine

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