Beschlussvorlage - BV/05/23/023-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Kurabgabenkalkulation und der Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Grit Adam
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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23.01.2024
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Sachverhalt
In der Sitzung vom 13.12.2023 wurde folgender (geänderter) Beschluss gefasst:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) vom 13.12.2023 und die Kalkulation unter Berücksichtigung, dass die Satzung um die Befreiung von Eltern/ Kindern/ Großeltern erweitert wird (Formulierung wie in der Strandsatzung Boltenhagen) geändert wird.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt den Beschluss vom 26.04.2023 (BV/05/23/023) aufzuheben.
Der hier fett geschriebene Teil entspricht der in der Gemeindevertretersitzung beschlossenen Änderung.
Diese Regelung wird in der Praxis schwer bzw. nicht umsetzbar sein. Da für den zweifelsfreien Nachweis der Verwandtschaft nur Dokumente (Stammbuch o. ä.) nutzbar sind, welche Gäste üblicherweise nicht mit sich führen. Des Weiteren verursacht die Regelung einen nicht unbeträchtlichen Aufwand für die Kalkulation des zu berücksichtigenden Gemeindeanteils, da die Zahl und Häufigkeit der zu erwartenden familiären Gäste schwer bis nicht abschätzbar sind. Daher rät die Verwaltung von der Aufnahme einer solchen Regelung in der Satzung dringend ab.
Zudem ist der Beschluss hinsichtlich seines Regelungswunsches nicht eindeutig und die Satzung daher ggf. wegen formeller Fehler angreifbar.
Sofern mit „Strandsatzung“ die Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung gemeint war, lautet die Regelung wie folgt:
„Personen mit ihrem gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde Ostseebad
Boltenhagen sowie deren Verwandte ersten Grades“
Im Wortlaut ähnelt sich diese Regelung nicht mit der des Beschlusses der Gemeindevertretung Hohenkirchen vom 13.12.2023.
Die Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung von Kurabgaben enthält hingegen den Wortlaut, welcher näher an der Formulierung im Beschluss der Gemeinde Hohenkirchen am 13.12.2023 ist.
(Wortlaut Kurabgabensatzung Boltenhagen: „Eltern, Kinder, Enkelkinder oder Geschwister von Personen, die im Erhebungsgebiet ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn sie ohne Vergütung in deren häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind.“)
Sollte die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen wider die Empfehlung der Verwaltung für die Aufnahme einer solchen Regelung stimmen, sollte man sich explizit für eine der beiden Formulierungen unter eindeutiger Benennung des Paragraphen und Absatzes, in den die Passage eingefügt werden soll, entscheiden.
Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) vom 23.01.2024 samt zugehöriger Kalkulation. Diese tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt den Beschluss vom 13.12.2023 (BV/05/23/094) aufzuheben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3 MB
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