Beschlussvorlage - BV/03/24/059

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin zu entscheiden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Damshagen zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Prüfungsbericht inklusive des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung der im Jahr 2020 amtierenden Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung der im Jahr 2020 amtierenden Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2020 zu empfehlen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V, die im Jahr 2020 amtierende Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2020 zu entlasten.

 

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Finanz. Auswirkung

Siehe Anlagen Jahresabschluss 2020

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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