Beschlussvorlage - BV/02/24/004
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Einholung von Fördermitteln zur Spielplatzerneuerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Mirko Hendler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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29.01.2024
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Sachverhalt
Am 28.12.2023 erschien die neue Spielplatzrichtlinie für 2024. Laut dieser Richtlinie werden Spielplatzneubau, Spielplatzsanierung und Spielplatzerweiterung bis zu 80% aber bis max. 15.000,00€ (80%) gefördert. Ein Eigenanteil von 20% ist daher mindestens zu veranschlagen.
Die Gemeinde kann einen Antrag für einen Spielplatz stellen.
Die Unterlagen, mit einer entsprechenden Planung müssen bis zum 28.02.2024 eingereicht werden.
Eingereicht werden muss: Lageplan
Nachweis über die Zuwendungsvoraussetzung
Erklärung Eigenanteil
Nachweis RUBIKON
Planung mit Angeboten
Finanz. Auswirkung
keine
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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217,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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21,9 kB
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