Beschlussvorlage - BV/02/24/004

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 28.12.2023 erschien die neue Spielplatzrichtlinie für 2024. Laut dieser Richtlinie werden Spielplatzneubau, Spielplatzsanierung und Spielplatzerweiterung bis zu 80% aber bis max. 15.000,00€ (80%) gefördert. Ein Eigenanteil von 20% ist daher mindestens zu veranschlagen.

Die Gemeinde kann einen Antrag für einen Spielplatz stellen.

Die Unterlagen, mit einer entsprechenden Planung müssen bis zum 28.02.2024 eingereicht werden.

Eingereicht werden muss: Lageplan

    Nachweis über die Zuwendungsvoraussetzung

    Erklärung Eigenanteil

    Nachweis RUBIKON

    Planung mit Angeboten

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Beantragung von Fördermitteln zur Erneuerung oder Neuanlage eines Spielplatzes. 

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Finanz. Auswirkung

keine

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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