Beschlussvorlage - BV/02/23/132
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters: Überplanmäßige Ausgabe zur Begleichung der anfallenden Beteiligung der Stadt an den Kosten der Kindertagesförderung 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Doreen Otto
- Verfasser/Antragsteller:
- Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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29.01.2024
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Sachverhalt
Die Stadt Klütz beteiligt sich gemäß § 27 Abs. 1 KiföG M-V monatlich an den Kosten
der Kindertagesförderung. Seit Januar 2020 erfolgt die Rechnungslegung für den Gemeindeanteil durch den Landkreis Nordwestmecklenburg. Die Auszahlung an den Landkreis ist gesetzlich geregelt und verpflichtend für die Gemeinden. Für 2023
wurden 438.300 € im Haushalt eingeplant. Nach Zahlung der Rate für November 2023 weist das Konto verfügbare Mittel in Höhe von 1.737,76 € aus. Aus dem Konto 02-11403-56120000 wurden 2.500 € umgebucht, da diese Mittel in 2023 nicht gebraucht werden, sodass per 15.12.2023 4.237,76 € zur Verfügung stehen. Die Rate für Dezember 2023 beträgt 39.459,20 €, dementsprechend sind Haushaltsmittel in Höhe von 35.221,44 € nicht mehr vorhanden.
Die Forderungen stellen eine überplanmäßige Ausgabe dar. Bürgermeister Herr Jürgen Mevius hat die Finanzierung am 19.12.2023 per Eilentscheidung bestätigt. (siehe Anlage)
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters, Herrn Jürgen Mevius, vom 19.12.2023 zur Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Begleichung des Gemeindeanteils an den Gebühren zur Kindertagesförderung Dezember 2023 und die damit verbundene überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 35.221,44€
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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X |
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
X |
unvorhergesehen und |
X |
unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: 02-61101-40130000 |
Mehrreinnahmen Gewerbesteuer |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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542,9 kB
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