Beschlussvorlage - BV/02/24/003

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Klütz hat das Beteiligungsverfahren mit dem Vorentwurf über den Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Klütz für die Neubebauung südlich der „Neuen Reihe“ in der Ortslage Oberhof durchgeführt.

Die Auslegung fand in der Zeit vom 22.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023 statt.

Die Stellungnahmen sind zum Vorhaben mit Stand des Posteingangs vom 12.01.2024 zusammengestellt.

Aus Sicht der Stadt Klütz liegen die maßgeblichen Stellungnahmen zur Bewertung der beabsichtigten städtebaulichen Zielsetzungen vor.

Neben den Stellungnahmen der Behörden und TÖB liegen Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor.

Die Stellungnahmen werden nun insbesondere unter den Gesichtspunkten der Wohnentwicklung und der gesicherten Ver- und Entsorgung und der Auswirkungen auf die Natur- und Umweltbelange sowie privater Belange bewertet und gewichtet. Die Vorschläge und Anforderungen für die erforderlichen Verträge werden herausgearbeitet.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

 

auf der Grundlage der Diskussion ist die Abwägungsdokumentation vorzubereiten und sind die Abstimmungen mit anderen fachlich Beteiligten im erforderlichen Umfang durchzuführen. Die Entwürfe der Bauleitplanung sind entsprechend aufzubereiten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 2/51101/56350000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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