Beschlussvorlage - BV/12/23/092-1
Grunddaten
- Betreff:
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Gewässerentwicklung Tarnewitzer Bach, hier: öffentlich-rechtliche Verträge mit dem Wasser- und Bodenverband zur Vorhabenträgerschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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16.01.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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22.02.2024
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Sachverhalt
Die Maßnahmen zum Gewässerausbau des Tarnewitzer Baches
- Ufergehölzbepflanzung am Tarnewitzer Bach
- Hochwasserschutz mit Überlaufschwelle am Tarnewitzer Deich
wurden in der Septembersitzung des Bauausschusses vom Wasser- und Bodenverband vorgestellt.
Bereits 2019 hatte die Gemeinde den Beschluss gefasst, diese Maßnahmen zu verfolgen.
Die Gemeinde ist gemäß § 68 Abs.1 Nr.1 LWaG zum Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung im Gemeindegebiet gesetzlich verpflichtet. Zu diesen Gewässern gehört der Tarnewitzer Bach. Der Tarnewitzer Bach ist ein nach europäischer Wasserrahmrichtlinie (WRRL) berichtspflichtiges Gewässer und bildet den Wasserkörper KGNW-0600.
Die Gemeinde ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 GUVG4 gesetzliches Mitglied im WBV. Gemäß § 2 (2) der Verbandssatzung des WBV besteht für den WBV die Verpflichtung, den Gewässerausbau im Auftrag seiner Mitglieder vorzunehmen.
Dazu sollen die anliegenden öffentlich – rechtlichen Verträge geschlossen werden.
Der WBV kommt bei der Erfüllung der in den vorliegenden öffentlich – rechtlichen Verträgen getroffenen Regelungen seiner Verpflichtung nach.
Für die Gemeinde ist die Beauftragung des WBV mit der Vorhabenträgerschaft sinnvoll, da dieser alle Aufgaben im Zusammenhang mit den Maßnahmen beauftragt bzw. steuert und zudem umsatzsteuerbefreit ist.
Förderung:
Beide Vorhaben sind nach der Wasserrahmenrichtlinie förderfähig. Die Förderquote beträgt 90%. Die Kosten sind in den Verträgen mit den zu erwartenden Fördermitteln dargestellt.
Kosten der Maßnahme Ufergehölzbepflanzung am Tarnewitzer Bach:
Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen voraussichtlich 68.000,00 Euro.
Die Finanzierung wird voraussichtlich wie folgt gestaltet:
Fördermittel: 90% 61.200,00 €
Eigenanteil der Gemeinde: 10% 6.800,00 €
Kosten der Maßnahme Verbesserung des Hochwasserschutzes am Tarnewitzer Bach:
Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen voraussichtlich 800.000,00 Euro.
Die Finanzierung wird voraussichtlich wie folgt gestaltet:
Fördermittel: 80% 640.000,00 €
Eigenanteil der Gemeinde: 10% 160.000,00 €
Während der Planung werden verschiedene Varianten zum Hochwasserschutz geprüft, so dass sich die Kosten ggf. verringern werden.
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt…
- den anliegenden öffentlichrechtlichen Vertrag mit dem WBV zu Umsetzung der Maßnahme „Ufergehölzbepflanzung am Tarnewitzer Bach“ zu schließen.
- den anliegenden öffentlichrechtlichen Vertrag mit dem WBV zu Umsetzung der Maßnahme „Hochwasserschutz mit Überlaufschwelle am Tarnewitzer Deich“ zu schließen.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Maßnahme Ufergehölzbepflanzung am Tarnewitzer Bach Gesamtkosten: 68.000,00 € Fördermittel: 90% 61.200,00 € Eigenanteil: 10% 6.800,00 €
Maßnahme Hochwasserschutz am Tarnewitzer Bach Gesamtkosten: 800.000,00 € Fördermittel: 80% 640.000,00 € Eigenanteil: 10% 160.000,00 €
Es sind bereits Mittel im Haushalt eingeplant, allerdings nicht in dieser Höhe. Die restlichen Mittel werden im Zuge der laufenden HH-Planung eingeplant.
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x |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: Gehölzanpflanzung: 412 55201 09600000 2020/10 (40.000,00 €) Überlaufschwelle: 12 55201 09600000 2020/11 (50.000,00 €)
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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215 kB
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2
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(wie Dokument)
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214,7 kB
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