Dringlichkeitsentscheidung - BV/10/23/067
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe
Hier: Personalkosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Lina Schwarz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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20.12.2023
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Sachverhalt
In der Gemeinde Zierow wurden durch unvorhersehbare Personalkosten nicht genügend finanzielle Mittel eingeplant. Aus diesem Grund ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 37 TEUR notwendig.
Zu den unvorhersehbaren Personalkosten zählen unter anderem die erhöhten Gehälter, die Ansprüche auf Zuschläge sowie Sonderzahlungen und die monatlichen Inflationsausgleichsprämien, die seit dem 01.01.2023 durch die Tarifbindung zustande kommen. Da der KAV-Beitritt zum Zeitpunkt der HH-Planung 2022/2023 noch nicht bekannt war, konnten die damit verbundenen Mehrkosten bei der Planung nicht berücksichtigt werden. Die Inflationsausgleichszahlungen (ca. 13 TEUR in 2023) sind das Ergebnis der Tarifverhandlungen 2023 und waren zum Zeitpunkt der HH-Planung ebenfalls nicht vorhersehbar.
In den Haushaltsstellen
57501 – 50221000/ 50420000/50320000
11402 – 50221000/ 50420000/50320000
11401 – 50221000/ 50420000/50320000
sind die finanziellen Mittel zur Deckung der Gehälter im Dezember nicht mehr ausreichend vorhanden. Es ist ein Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 37 TEUR notwendig. Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe i. H. v. 37 TEUR kann durch die Mehreinnahmen in Höhe von 115 TEUR aus der Haushaltsstelle 61101.40130000 – Gewerbesteuer erfolgen.
Die Dringlichkeit ist aufgrund der noch ausstehenden Auszahlung der Gehälter im Haushaltsjahr 2023 gegeben.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 37 TEUR zur Deckung der Personalkosten. Es ist damit die Zahlungsfähigkeit bis zum Ende des Haushaltsjahres 2023 gesichert. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltstelle 61101-4013000 in gleicher Höhe.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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x |
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
