Beschlussvorlage - BV/10/23/066

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Zierow erhebt zur (anteiligen) Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen eine Kurabgabe.

 

Die Kurabgabensatzung wurde erneut überarbeitet. Aufgrund von Rückfragen im Nachgang der letzten Gemeindevertretersitzung wurden die von der Verwaltung zunächst eingearbeiteten Änderungsvorschläge des § 4 Absatz 1 noch einmal rechtlich geprüft. Dies erfolgte mit dem Ergebnis, dass der § 4 Absatz 1 wieder in seiner ursprünglichen Form in die hier zu beschließende Satzung aufgenommen wurde.

 

Weitere Veränderungen wurden in einer Synopse gegenübergestellt.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Zierow beschließt die Satzung der Gemeinde Zierow über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) vom 20.12.2023.

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung Zierow am 06.12.2023 zur Satzung der Gemeinde Zierow über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) wird aufgehoben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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