Beschlussvorlage - BV/04/23/104

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachstand der Projekte:

Die Gemeinde hat die LP 3 und 4 für die Vorhaben zur Wärmeversorgung in Kalkhorst, Elmenhorst und Groß Schwansee beauftragt. In den drei Ortsteilen ist die Entwurfsplanung (LP 3) nun an einem Punkt angekommen, an dem der Kontakt zu den Eigentümern/ potentiellen Abnehmern der Wärmeversorgung benötigt wird. Gleichzeitig melden sich immer mehr Eigentümer bei den Planern und der Verwaltung und signalisieren Interesse, an die geplante Wärmeversorung angeschlossen zu werden.

Diese Arbeit soll über das sogenannte Sanierungsmanagement erbracht werden.

 

Die Gemeindevertretung hat bereits die Beantragung von Fördermitteln und darauf aufbauend die Ausschreibung und Beauftragung des Sanierungsmanagements beschlossen (Beschluss vom 11.04.2022). Die Fördermittelanträge wurden Mitte Juli 2023 bei der KfW-Bank eingereicht. (Die Verzögerung der Umsetzung des Beschlusses entstand, da für die Beantragung des Sanierungsmanagements Integrative Quartierskonzepte vorliegen müssen, die im Vorfeld erstellt werden mussten.)

 

Aufgrund der gegenwärtigen Haushaltssperre auf Bundesebene hat die KfW-Bank einen Antragsstopp verhängt. Die Bearbeitung der von der Gemeinde Kalkhorst beantragten Förderanträge für das Sanierungsmanagement sind betroffen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht mit Sicherheit absehbar, ob eine Förderung über die KfW-Bank bzw. ob eine andere Förderung für das Sanierungsmanagement zur Verfügung stehen wird.

 

Aufgrund des gegenwärtigen Förderstopps und des gleichtzeitig fortgeschrittenen Projektstandes wird die Gemeinde gebeten zu entscheiden, ob das Sanierungsmanagement ohne gesicherte Förderung ausgeschrieben werden soll.

 

  1. Variante:

Das Sanierungsmanagement wird für alle drei Ortsteile ausgeschrieben und beauftragt. Die Kosten müssen zu 100 % als Eigenmittel in den Haushalt eingestellt werden (67.500,00 € pro Jahr).

 

 

 

  1. Variante:

Das Sanierungsmanagement wird für einen Ortsteil ausgeschrieben und beauftragt. Die Kosten für diesen Ortsteil müssen zu 100 % als Eigenmittel in den Haushalt eingestellt werden (22.500,00 € pro Jahr).

Für die anderen 2 Ortsteile wird abgewartet, wie sich die Förderkulisse entwickelt.

 

Kosten:

Für das Sanierungsmanagement liegt folgende Kostenschätzung vor:

 

      2024     2025     2026

Gesamtkosten je

Ortsteil brutto 22.500,00 € 22.500,00 € 22.500,00 €  (Kosten ohne Fördeurng)

Förderung 75% 16.875,00 € 16.875,00 € 16.875,00 €  (Förderung nicht gesichert)

Eigenanteil    5.625,00 €      5.625,00 €      5.625,00 €  (nur bei Förderung)

Gesamtkosten für

alle 3 Ortsteile: 67.500,00 € 67.500,00 € 67.500,00 €  (Kosten ohne Fördeurng)

Förderung 75% 50.625,00 € 50.625,00 € 50.625,00 €  (Förderung nicht gesichert)

Eigenanteil  16.875,00 € 16.875,00 € 16.875,00 €  (nur bei Förderung)

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt

 

  1. die Ausschreibung des Sanierungsmanagements für die Ortsteile
  • Kalkhorst
  • Elmenhorst
  • Groß Schwansee

auch ohne Förderungmittelzusage.

Der Bürgermeister wird beauftragt, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen.

 

  1. dass die Kosten für das Sanierungsmanagement zu 100 % als Eigenleistung in den Doppelhaushalt 2024/2025 eingestellt werden.

 

  1. ggf. zum Jahrensende 2023 zur Verfügung stehende Haushaltsreste aus anderen nicht umgesetzten Projekten in den HH 2024 in das Projekt Wärmeversorgung übertragen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Kosten variieren je nach Beschluss, siehe oben.

Die Mittel müssen soweit bereits geplant in den HH 2024 ermächtigt werden bzw. in den Doppelhaushalt 2024/2025 eingestellt werden.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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