Beschlussvorlage - BV/10/23/065

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Zierow erhebt zur (anteiligen) Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und der Veranstaltungen eine Kurabgabe.

 

In der Kurabgabensatzung vom 20.12.2021 wurde § 1 Gegenstand der Abgabenerhebung und § 2 Erhebungszeitraum / Kurabgabe geändert.

 

Diese Veränderungen sind in der angehängten Synopse gegenübergestellt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Satzung der Gemeinde Zierow zur Erhebung von Kurabgaben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

  • Mehreinnahmen der Kurabgabe

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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