Beschlussvorlage - BV/12/23/219

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beteiligt sich gemäß § 27 Abs. 1 KiföG M-V monatlich an den Kosten der Kindertagesförderung. Seit Januar 2020 erfolgt die Rechnungslegung für den Gemeindeanteil durch den Landkreis Nordwestmecklenburg. 

Die monatlichen Auszahlungen erfolgen aus dem Produktsachkonto 12-36101-54143000 im DKR 11 (Zuschüsse an den Landkreis für die Kindertagespflege). Für 2023 wurden 240.000 € für Zuschüsse an den Landkreis für die Kindertagespflege eingeplant.  Mit Zahlung der Rate für November 2023 weist das Konto ein Guthaben in Höhe von 7.549,44€ aus. Die Rate für Dezember 2023 beträgt 20.447,04 €, dementsprechend sind Haushaltsmittel in Höhe von 12.897,60 € nicht mehr vorhanden.

 

Grund: Erhöhter Gemeindeanteil - Der Gemeindeanteil lag ursprünglich bei 149,33 € / Kind pro Monat (2020), dieser stieg im Jahr 2021 auf 152,76 € / Kind pro Monat und im Jahr 2022 auf 167,38 € / Kind pro Monat. Zur Zeit der Doppelhaushaltsplanung 2022/2023 (geplant Herbst 2021) wurden für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Schnitt 111 Kinder pro Monat abgerechnet. Mit diesen Haushaltszahlen wurde das Jahre 2023 beplant. Der Gemeindeanteil für 2023 wurde auf 179,36 € / Kind pro Monat angehoben. Zudem werden mittlerweile monatlich bis zu 125 Kinder abgerechnet, 14 Kinder mehr als ursprünglich kalkuliert. Aufgrund von Auszug, Kita-Wechsel und Zuzug schwanken die Zahlen monatlich. Durch die Erhöhungen wurden monatlich bis zu 22.402 € durch den Landkreis in Rechnung gestellt.

 

Die Auszahlung an den Landkreis ist gesetzlich geregelt und verpflichtend für die Gemeinden. Es ist daher ein Beschluss über diese überplanmäßige Ausgabe notwendig.

Für Zahlungen des Schullastenausgleichs an fremde Gemeinden und Private Schulträger ist ein eigener Deckungskreis 17 vorhanden. In Absprache mit dem Finanzwesen können Ausgaben für die Kindertagespflege über den DKR 17 aus nachstehenden Produktsachkonten erfolgen:

 

12-21502-52559000:  3.500,00 €

12-21102-52543000:  2.000,00€

12-21502-52543000:  7.397,60€

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die außerplanmäßige Ausgabe von 12.897,60 € für die restlichen Zahlungen des monatlichen Gemeindeanteils in 2023 zur Deckung der Kosten für die Kindertagesförderung an den Landkreis Nordwestmecklenburg.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12-36101-54143000    240.000€

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

X

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

X

unvorhergesehen und

X

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

Erhöhte Kosten waren bei Haushaltsplanung in 2021 für den Doppelhaushalt 2022/2023 nicht in voller Höhe absehbar

 

Deckung gesichert durch

X

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

12-21502-52559000:  3.500,00 €

12-21102-52543000:  2.000,00€

12-21502-52543000:  7.397,60€

 

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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