Mitteilungsvorlage - MV/12/23/218
Grunddaten
- Betreff:
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Aktueller Stand der Haushaltsplanung 2024/2025
Aktueller Stand der Jahresabschlüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Gabriele Habenstein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Kenntnisnahme
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11.12.2023
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Sachverhalt
In den Fachausschusssitzungen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wurden die Investitionen und Vorhaben für die Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes 2024/2025 vorberaten und von den Fachbereichen des Amtes Klützer Winkel aufbereitet. Der Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen betrachtet die Notwendigkeiten/ Prioritäten der investiven Vorhaben.
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat durch die positiven Vorjahresergebnisse und die Erträge/Einnahmen aus den Realsteuereinnahmen gute Möglichkeiten eine genehmigungsfreie Doppelhaushaltsplanung für die Jahre 2024/ 2025 aufzustellen. Sollte eine Kreditaufnahme notwendig werden, ist eine Genehmigung der Haushaltssatzung durch die untere Rechtsaufsichtbehörde unerlässlich.
Entsprechend des Orientierungsdatenerlasses des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom November 2023 sind folgende Voraussetzungen für die rechtsaufsichtlichen Haushaltsentscheidungen 2024 bei nachzuholenden Jahresabschlüssen notwendig:
„Die Nachholung rückständiger Jahresabschlüsse ist weiterhin eine vordringliche Aufgabe der Gemeinden. Für rechtsaufsichtliche Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2024 ist grundsätzlich Voraussetzung, dass mindestens der Jahresabschluss 2020 festgestellt und der Jahresabschluss 2021 abschließend aufgestellt und zur Rechnungsprüfung übergeben ist.
Eine Gemeinde, die diese Mindestvoraussetzung nicht erfüllt und die nach dem letzten festgestellten Jahresabschluss und den vorläufigen Rechnungen vergangener Jahre nur über eine gefährdete oder weggefallende dauernde Leistungsfähigkeit verfügt, hat bezogen auf die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zum Haushalt 2024 damit zu rechnen, dass die Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltsführung entsprechend den Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung nach § 49 Absatz 1 Nummer 1 und 3 KV M-V anordnet. Da sich die Haushaltslage nicht verlässlich einschätzen lässt, kommt hier im Rahmen einer
ordnungsgemäßen Haushaltswirtschaft das Vorsichtsprinz zum Tragen.“
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat aktuell den Jahresabschluss 2019 fertiggestellt.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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211,5 kB
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