Beschlussvorlage - BV/12/23/191

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss gemäß § 3a KPG und fasst das Ergebnis in einem Prüfungsbericht incl. des Prüfungs­vermerks und einem Bestätigungsvermerk zusammen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses darf zu keinen Beanstandungen führen, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

Die Bilanzsumme beträgt 2019  36.635.626,06 €

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2019 beträgt   -114.380,80 €

Der Jahresergebnisvortrag 2019 beträgt 2.525.881,90

Aus der Finanzrechnung ergibt sich für 2019 ein

Finanzmittelüberschussbetrag in Höhe von  3.513.199,69 €

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.

 

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen durch den Rechnungsprüfungsausschuss wurde die Verwaltung beauftragt eine Aufstellung der größeren Realsteuernforderungen in HHJ 2019 aufzubereiten. Die Tabelle wurde als  Anlage hinzugefügt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum 31. Dezember 2019 fest.

 

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Finanz. Auswirkung

Siehe Anlagen

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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